Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/572 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         26 Ja Stimmen

                                                                1 Nein Stimme


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juli 2013 und teilte mit, dass die Ausschussmitglieder keine Einigung über die genaue Planung erzielen konnten. Daher habe man sich geeinigt, lediglich den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um das Verfahren in Gang zu setzen. Der Beschlussvorschlag sei daher entsprechend abgeändert worden.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: