Das Verfahren zur 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Nord West“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/573 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juli 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wies darauf hin, dass die in der Sitzungsvorlage genannten vorläufigen Kosten nicht rd. 9.700 Euro sondern ca. 4.100 Euro betragen.

 

Bürgermeister Niehues bedankte sich für den Hinweis und bat die Ratsmitglieder um Änderung in ihren Unterlagen.

 

Der Rat folgte sodann dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: