Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/577 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a BauGB und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung  Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/577 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juli 2013.

 

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: