Ausschussmitglied Lembeck verwies auf die letzte Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Mai 2013, in der er eine Frage zum Hochwasserschutz im Baugebiet „Haus Holtwick II“ gestellt habe. Leider könne er die Antwort im Protokoll dieser Sitzung nicht finden und stelle daher die Frage an dieser Stelle erneut. Er wolle gern wissen, ob die Gemeinde Rosendahl mit Stand vom 15.05.2013 auf der rechtlich sicheren Seite in Bezug auf den Hochwasserschutz im o.g. Baugebiet gestanden habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es bei dieser Frage darum gehe, ob alle Anlieger ihre Verpflichtung zur Anlegung eines Walls erfüllt hätten, wie es im Bebauungsplan gefordert werde. Einigen der Anlieger habe diese Information gefehlt und hätten daher noch keinen Wall angelegt.

Ursache für diese Frage sei ein Starkregenereignis im Dezember 2012 gewesen. Dabei seien große Wassermengen von der angrenzenden Ackerfläche in den Garten eines Anliegers gelaufen. Nach diesem Ereignis habe er unverzüglich alle Anlieger angeschrieben und auf die Pflicht zur Anlegung eines Walls bzw. für Maßnahmen gegen Hochwasser in einer Höhe von 50 cm hingewiesen.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte, ob die Gemeinde Rosendahl allen Anliegern die zur Information notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass einige Anlieger vorab einen  Bebauungsplanentwurf erhalten hätten. Die Pflicht zur Anlegung eines Walls sei aber erst aus dem endgültigen Bebauungsplan zu ersehen gewesen, weil das Erfordernis zur Anlegung des Walles erst mit dem Beschluss zur Offenlegung in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Durch sein Anschreiben seien aber inzwischen alle Anlieger nochmals auf diese Pflicht hingewiesen worden und seien somit informiert.