Herr Voort verwies auf die Beratung zu TOP 7 „Bebauungsplan Hauptstraße/Brink“. Bürgermeister Niehues habe dort berichtet, dass eine Einigung über verbleibende Restmauern in einer Höhe von über 2 m erzielt worden sei. Er fragte, ob die Mauerhöhe nach geltendem Recht nicht nur 2 m betragen dürfen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass sich die höheren Mauern im Bereich der angrenzenden Nachbargebäude befänden.