Dr. Hamann verwies auf die in der Ausschusssitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gemachte Aussage, wonach die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes von den GbRs zurückerstattet würden, wenn Windenergieanlagen (WEA) in den ausgewiesenen Konzentrationszonen gebaut werden könnten. Sollte es zu einer Klage und einem späteren Gerichtsurteil kommen, das die Änderung des FNP verhindere, sei diese Vereinbarung nichtig.

Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in Rockel ein Verein gegründet habe, der versuchen wolle, gegen die Änderung des FNP und den Bau von WEA vorzugehen. Stützen wolle man sich unter anderem darauf, dass das avifaunistische Gutachten nicht vollständig sei und ein Fledermausgutachten noch nicht eingesehen werden konnte.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass alle artenschutzfachlichen Gutachten ins Internet eingestellt würden, sobald sie vorlägen und dann auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl www.rosendahl.de einzusehen seien. Wenn es bei den Untersuchungen für die Gutachten Hinweise auf Ausschlusskriterien gegeben hätte, wären die entsprechenden Zonen schon im Vorfeld gestoppt worden, wie z.B. im Bereich Oberdarfeld, wo man einen Uhuhorst entdeckt habe. Grundsätzlich gehe es momentan nur um die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie durch die Gemeinde Rosendahl. In einem zweiten Schritt werde der Kreis Coesfeld jeden geplanten WEA-Standort prüfen und entsprechende Einzelgenehmigungen erteilen.