Allgemeiner Vertreter Coesfeld teilte mit, dass nach dem Vertrag über die Einrichtung der Nachtbuslinien N6, N7 und N8 im Münsterland die ungedeckten Kosten der Nachtbuslinien nach dem Einwohnerschlüssel auf die beteiligten Kommunen verteilt würden. Auf die Stadt Coesfeld entfalle danach ein Anteil von 24,2 %. Bisher sei dieser Anteil durch die Verrechnung mit Überschüssen nicht zahlungswirksam geworden. Nach Vorlage der Jahresrechnung 2011 der RVM gebe es nun erstmals keinen Überschuss mehr.

Die Stadt Coesfeld habe in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie eine Erörterung und Bewertung der Sachlage mit den beteiligten Kommunen und Verkehrsträgern angeregt habe, die aber möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Da sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängere, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werde und die Kündigungsfrist am 24. August 2013 ende, sei dem Rat der Stadt Coesfeld empfohlen worden, zunächst den o.g. Vertrag vorsorglich zu kündigen.