Sitzung: 18.07.2013 Rat
Kämmerin Fuchs teilte mit, dass am 8. Mai 2012 der
Verfassungsgerichtshof Münster zentrale Normen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes
(ELAG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt habe. Das ELAG regele die
Beteiligung der NRW-Kommunen an den Kosten des Landes aus der Deutschen
Einheit.
Für den Zeitraum ab 2007 habe das Land eine neue,
für die Kommunen deutlich ungünstigere Abrechnungsmethode eingeführt. Den
NRW-Kommunen seien dadurch bis zum Auslaufen des Solidarpakts rund 2 Milliarden
Euro zusätzlich entzogen worden.
Nach intensiven Gesprächen sei am 17. Juni 2013 eine
Einigung bei der Abrechnung der streitigen Kosten der Deutschen Einheit
zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden erzielt worden. Hiernach werden
die Kommunen bei der Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011 in NRW im Jahr 2013 um
rund 275 Mio. Euro entlastet werden. Die Entlastung in den Folgejahren werde
sich voraussichtlich zwischen rund 130 und 155 Mio. Euro pro Jahr bewegen.
Zwischenzeitlich lägen gemeindescharfe
Modellrechnungen vor. Danach erhalte die Gemeinde Rosendahl eine Rückzahlung in
Höhe von 48.959,82 €.
Allerdings werde der Kreis Coesfeld zu einer
Nachzahlung in Höhe von 1.500.316,31 € herangezogen. Es hänge wohl von der
Formulierung im ELAG-Gesetz, das im September eingebracht und im Oktober verabschiedet
wird ab, ob diese Nachzahlung über die Umlage 2014 abgerechnet werden könne.
Anderenfalls habe der Kreis auch noch die Möglichkeit, die Gemeinden über eine
Sonderumlage nach § 55c KrO heranzuziehen. Dies sei aber nicht zwingend. Über
die endgültige Vorgehensweise werde man erst nach der Verabschiedung des
Gesetzes Klarheit bekommen.
Die Gemeinde Rosendahl und alle anderen betroffenen Kommunen seien daher gehalten, bei der Planung ihrer Haushalte zu berücksichtigen, dass ein Teil der sich aus der Modellrechnung ergebenden Rückzahlungsbeträge nicht dauerhaft im Haushalt verbleiben werde.