Herr Voort verwies auf die Haushaltssatzung der Musikschule Coesfeld, wonach für jede Ausgabeposition über 10.000 € ein Beschluss der Verbandsversammlung herbeigeführt werden müsse. Beträge unter 10.000 € würden als „unerheblich“ bezeichnet und unterlägen nicht der Kontrolle durch den Zweckverband. Er äußerte die Vermutung, dass das Defizit der Musikschule auch darauf zurückzuführen sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass überplanmäßige Ausgaben nur möglich seien, wenn die Deckung gewährleistet sei. Diese Regelung gebe es auch in der Haushaltssatzung der Gemeinde Rosendahl. Er machte noch einmal deutlich, dass die Mehrausgaben der Musikschule durch erhöhte Personalausgaben entstanden seien. Er glaube nicht, dass die Musikschule durch Ausgaben unterhalb von 10.000 €, die nicht durch den Zweckverband geprüft und beschlossen worden seien, in eine Schieflage geraten sei.