Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld wird auf der Grundlage der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/586 als Anlage II beigefügten Plan-Alternative 2 fortgeführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/586.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anschließend die in der Sitzungsvorlage vorgestellten Planvarianten und machte deutlich, dass es sich bei der Planvariante 2 um die günstigere handele.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, warum die Anregung der WIR-Fraktion aus der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 17. Juli 2013, für das Baugebiet „Kortebrey II“ eine Durchgangsstraße mit Verbindung zu dem bereits bestehenden Wohngebiet „Kortebrey I“ zu planen, nicht aufgenommen worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dadurch Flächen für die Bebauung verloren gegangen wären und man zudem aus Rücksicht auf das bereits bestehende Wohngebiet „Kortebrey I“ auf eine Durchgangsstraße verzichten wolle.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: