Nach eingehender Prüfung und Abwägung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/575 in den Anlagen I bis III beigefügten 40 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird den jeweils dazugehörenden Abwägungsvorschlägen unter dem Vorbehalt der Beibehaltung der derzeitigen Potentialflächen zugestimmt. Die vorgebrachten Einwendungen und Bedenken werden, soweit sie nicht im Einzelfall berücksichtigt werden, zurückgewiesen.

Trotz der von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld geäußerten Bedenken wird  an der geplanten Ausweisung der Konzentrationszonen „Rockel-Hennewich“ (bisher „Altenburg“), „Höpinger Berg“ sowie der westlichen Teilfläche „Midlich“ ausdrücklich festgehalten.


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              2 Nein Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 

Die Sitzung wurde anschließend für eine Pause von 21:15 Uhr bis 21:25 Uhr unterbrochen.

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/575/1.

 

Anschließend erläuterte Herr Ahn vom Büro Wolters Partner anhand einer ausführlichen Präsentation (Anlage I) den aktuellen Stand des Planungsverfahrens für die 45. Änderung des FNP zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung unter Berücksichtigung des OVG NRW-Urteils vom 1. Juli 2013, da dieses Urteil neue Maßstäbe für die Planung setze. Danach werde es in Zukunft kaum noch „harte“ Tabukriterien sondern hauptsächlich „weiche“ Tabukriterien geben. Dies bedeute, dass Begründungen bzw. Abwägungen für die Flächen in einem Gemeindegebiet, in denen die Windenergienutzung ausgeschlossen werden solle, verlangt würden. Er hoffe, dass diese Änderungen zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Oktober eingearbeitet seien.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erkundigte sich im Hinblick auf die in den Bürgerversammlungen geäußerten Bedenken der Rosendahler Bürger, inwieweit die Politik auf die Beachtung technischer Besonderheiten bei der Errichtung von WEA, wie z.B. Schallreduzierung, automatische Abschaltung etc. Einfluss nehmen könne.

 

Herr Ahn erklärte, dass es ohnehin für die verschiedenen Immissionen feste Grenzwerte gebe, die von der Baugenehmigungsbehörde exakt geprüft würden. Für darüber hinaus gehende neue Technologien wie z.B. „Haifischflossen“ an den Rotorblättern zur Geräuschreduzierung oder die Reduzierung der Beleuchtung (Einschaltung nur bei Näherung eines Flugzeuges) könne die Politik bzw. die Gemeinde Rosendahl lediglich einen Appell an die Betreibergesellschaften richten, diese Technologien zu nutzen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte, ob nicht für die heute geplante Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen die geänderten Tabukriterien vorliegen müssten.

 

Herr Ahn erklärte, dass die grundsätzlichen Faktoren für die Tabukriterien ja schon bekannt seien. Möglicherweise würden durch die Überarbeitung der Planung einige Faktoren anders bezeichnet, es würden aber die gleichen Flächen herauskommen. Wenn allerdings in den einzelnen Fraktionen eine neue Diskussion über eventuelle Abstände gewünscht werden, sollte diese auch zunächst durchgeführt werden. Dadurch könnte sich möglicherweise die eine oder andere Eingabe von Bürgern ändern. Er gebe an dieser Stelle die verfahrenstechnisch gedachte Empfehlung, am heutigen Tage dennoch über die Beschlussempfehlung für den Rat zu entscheiden, da alle Einwendungen abschließend noch einmal beschieden werden müssten. Man befinde sich momentan weder in der öffentlichen Auslegung noch werde ein Satzungsbeschluss gefasst. Wenn an dieser Stelle Änderungen vorgenommen würden, müsste der FNP vor der Auslegung auch wieder geändert werden, was zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung, auch bei der Beantwortung der Einwendungen, führen würde.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass die CDU-Fraktion die eingegangenen Einwendungen ausführlich beraten habe. Danach bleibe ja nur die Möglichkeit, bei der grundsätzlichen Planung zu bleiben oder alles „über den Haufen“ zu werfen und damit Großinvestoren „Tür und Tor“ zu öffnen. Es gebe somit in der Gemeinde Rosendahl einerseits den politischen Willen für den Ausbau von Windenergie, der von allen Fraktionen getragen werde und andererseits das für die Umsetzung dieses Willens erforderliche Verwaltungsverfahren.

Der Atomunfall in Fukushima habe bundesweit die Kehrtwende in der Energiepolitik verursacht. Kernenergie sei für die CDU „gestorben“ und solle sukzessive abgeschaltet werden. Er weise an dieser Stelle noch einmal auf die Wüsche und Forderungen der Politik für den Ausbau der Windenergie in der Gemeinde Rosendahl hin:

  • Keine Alleingänge von Einzelnen
  • Keine Fremdinvestoren
  • Firmensitz von Investoren in Rosendahl
  • Kostenübernahme für Gutachten und Unternehmerisches Risiko durch die Beteiligungsgesellschaften
  • Partizipation von Bürgern

Ihm sei bewusst, dass all dieses nur politische Wünsche seien, die keinen rechtlichen Hintergrund haben, allerdings hätten alle gegründeten Beteiligungsgesellschaften bis auf eine ihre Planungen diesen Wünschen angepasst. Im Prinzip komme die Politik nach dem neuen Urteil den Windkraftgegnern sogar entgegen, wenn an der bisherigen Planung festgehalten werde. Die CDU-Fraktion habe Bürgerversammlungen auch deswegen eingefordert, weil sie die Sorgen und Befürchtungen der Bürger ernst nehme. In den schriftlich eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sei deutlich geworden, dass ganz viele Sorgen durch die Optik von WEA begründet seien. Er habe daher mit seinen Fraktionskollegen Ortstermine wahrgenommen, um Einwendungen abzuwägen. Letztendlich sei man aber zu der Feststellung gekommen, dass es sich dabei tatsächlich um subjektive Eindrücke handele. Auch der vielfach monierte Wertverlust von Immobilien könne nicht als Ausschlusskriterium gelten, da dieser ja sozusagen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet stattfinden werde. Das Gleiche gelte für Bedenken zu Schattenwurf und Geräuschimmission, die ja durch feststehende Grenzwerte limitiert seien. Er sehe momentan keine Alternative zu dieser regenerativen Energiequelle.

Der Rat der Gemeinde Rosendahl habe im Moment auch lediglich die grundsätzliche Planung für eine Flächennutzung im Gemeindegebiet zu klären. Die späteren Standorte von WEA würden von der Baugenehmigungsbehörde sprich dem Kreis Coesfeld nach genauer Prüfung festgelegt, so dass die Kompetenzen des Rates mit dem Beschluss über die Änderung des FNP erschöpft seien.

Die Bürger hätten dennoch die Möglichkeit, weitere Einwendungen vorzubringen oder gar einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Das Argument, dass der Bürgerwille nicht berücksichtigt werde, lasse er daher so nicht gelten. Er betonte, dass die CDU-Fraktion nach der Anpassung der FNP-Planung im Hinblick auf das OVG-Urteil, ihren bisher eingeschlagenen Weg weitergehen werde.

 

Ausschussmitglied Schaten gab zu Bedenken, dass die Bürgereinwendungen sich auf den Sachstand vor dem neuen OVG-Urteil beziehen und fragte, ob man das nicht berücksichtigen müsse.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass ja noch eine öffentliche Auslegung des FNP erfolgen müsse. Danach könnten erneut Einwendungen und Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht werden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass die SPD-Fraktion die Änderung des FNP mit Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie für eine reine Verhinderungsplanung halte, die nicht notwendig sei, da der Bau von WEA im Außenbereich ohnehin schon per Gesetz privilegiert sei. Er habe das „Glaubensbekenntnis“ des Fraktionsvorsitzenden Steindorf soeben mit angehört, wonach dieser glaube, dass der Rat eine rechtssichere Grundlage für die Planung von Windenergie schaffen könne. Der SPD-Fraktion fehle dieser Glaube leider völlig. Sie gehe im Gegenteil davon aus, dass ohnehin jede Planung für eine WEA juristisch überprüft werde, so dass die gesetzlichen Vorgaben völlig ausreichend seien. Die SPD-Fraktion werde sich an einer Verhinderungsplanung nicht beteiligen und daher den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

Herr Ahn erklärte an dieser Stelle, dass das Planungsbüro Wolters Partner grundsätzlich eine sehr differenzierte Haltung zu den Planungen von Gemeinden habe, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben. Man habe daher z.B. den Städten Lüdenscheid und Hiddenhausen angeraten, ihre Planungen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie aufzugeben. Die Gemeinde Rosendahl habe aber ein vernünftiges Konzept entwickelt, um die Wertschöpfung in der Gemeinde zu behalten und einen Wildwuchs von Anlagen zu verhindern. Daher rate er in diesem Fall dazu, das bereits begonnene Verfahren fortzusetzen, um auch die Planungen der bereits gegründeten Beteiligungsgesellschaften umsetzen zu können. 

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt entgegnete, dass er auch bei einer Freigabe des Gemeindegebietes für Windenergie nach den gesetzlichen Vorgaben keine Bedenken habe, dass die Planungen der Beteiligungsgesellschaften nichtig werden könnten.

 

Herr Ahn bestätigte, dass die Gemeinde Rosendahl tatsächlich die glückliche Situation habe, dass sich vor Ort bereits fundamentale Beteiligungsgesellschaften gegründet hätten. Damit werde das von ihm angesprochene Risiko natürlich geringer. Dennoch würden sich durch das neue OVG-Urteil zusätzliche Einzelstandorte ergeben, die von möglichen externen Investoren genutzt werden könnten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte, ob Herr Ahn dafür garantieren könne, dass sich nach der Änderung des FNP mit der Ausweisung von Konzentrationszonen nicht trotzdem jemand in eventuelle Potentialflächen für die Windenergie einklage.

 

Dies wurde von Herrn Ahn verneint.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sah mit dieser Antwort seine Ansicht bestätigt, dass die Änderung des FNP mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie überflüssig sei. Letztendlich würden damit der Gemeinde Rosendahl nur Kosten entstehen, die eigentlich vermeidbar seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass er die Sorgen der SPD-Fraktion vor dem Hintergrund einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung durchaus verstehen könne. Allerdings sei es auch der mehrheitliche politische Wille gewesen, dass sich die örtlichen Landwirte zu Planungsgesellschaften zusammenschließen. Die WIR-Fraktion halte die bisherige Vorgehensweise für richtig und wolle diesen Weg auch weiter gehen. Dazu gehöre auch, dass die Gemeinde Rosendahl ihr kommunales Planungsrecht wahrnehme.

 

Ausschussmitglied Schaten erklärte, dass die FDP-Fraktion die Rechtssicherheit und Notwendigkeit des FNP bezweifle und daher den Beschlussvorschlag ablehnen werde.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Lembeck richtete die Frage an Herrn Ahn, ob man vor dem Hintergrund des neuen OVG-Urteils den Beschlussvorschlag so stehen lassen könne oder ob eine Änderung vorgenommen werden müsse.

 

Herr Ahn schlug vor am Ende des ersten Satzes des Beschlussvorschlages den Passus „unter dem Vorbehalt der Beibehaltung der derzeitigen Potentialflächen“ einzufügen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: