Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/587 beigefügten Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Erläuterungen und Begründung, durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/587.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anschließend die in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründe für die Änderung des Bebauungsplanes, die eine neue Baugrenze für das Staffelgeschoss vorsehe. An der Gebäudeplanung ändere sich nichts, es gehe hier lediglich um eine planungsrechtliche Absicherung.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass es im Beschluss heißen müsse „Ortsteil Osterwick“ und nicht „Ortsteil Darfeld“.

 

Bürgermeister Niehues bedankte sich für den Hinweis und bat um entsprechende Änderung in den Unterlagen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: