Nach eingehender Prüfung und Abwägung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/575 in den Anlagen I bis III beigefügten 40 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird den jeweils dazugehörenden Abwägungsvorschlägen unter dem Vorbehalt der Beibehaltung der derzeitigen Potentialflächen zugestimmt. Die vorgebrachten Einwendungen und Bedenken werden, soweit sie nicht im Einzelfall berücksichtigt werden, zurückgewiesen.

Trotz der von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld geäußerten Bedenken wird  an der geplanten Ausweisung der Konzentrationszonen „Rockel-Hennewich“ (bisher „Altenburg“), „Höpinger Berg“ sowie der westlichen Teilfläche „Midlich“ ausdrücklich festgehalten.


Abstimmungsergebnis:                         13 Ja Stimmen

                                                                7 Nein Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 

Bürgermeister Niehues unterbrach die Sitzung anschließend für eine Pause von 21:00 Uhr bis 21:10 Uhr.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 12. September 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es nach Überzeugung der SPD-Fraktion keinen rechtsgültigen Flächennutzungsplan geben werde.

Eine Beratung der einzelnen Stellungnahmen von Bürgern habe im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nicht stattgefunden. Stattdessen seien aber den Investoren im Vorfeld Versprechungen gemacht worden. Nur um die Umsetzung der Ziele der Investoren zu ermöglichen, solle die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Die Beteiligung der Bürger sei erst 2 Jahre nach Beginn der Planungen erfolgt. Den Vorwurf, dass er selbst sich im Wahlkampf befinde, weise er hiermit zurück. Ihm gehe es darum, dass einerseits für die Gemeinde Rosendahl kein Prozessrisiko entstehe und andererseits ein fairer Umgang mit den Bürgern gepflegt werde. Durch die aktuelle Vorgehensweise würden die Bürger in zwei Lager gespalten, nämlich in die, die Geld haben und die, die keines haben und somit auch erst später erführen, was für Pläne die Bürger mit Geld haben. Die Eingaben und Stellungnahmen würden pauschal abgearbeitet, was nach Ansicht der SPD-Fraktion nicht korrekt sei. Ein Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes fehle und die notwendigen Gutachten für die Ausweisung der Konzentrationszonen seien von Dritten bezahlt worden, ebenso wie die Planung für die Gestaltung der Konzentrationszonen von Dritten durchgeführt werde. Er wünsche sich, dass diese Vorgehensweise aufgegriffen und kritisiert werde.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag in dieser Konsequenz nicht zustimmen werde. Auch die FDP-Fraktion halte es unter den gegebenen Umständen für schwierig, einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan zu erarbeiten. Das Auftreten von Herrn Ahn in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses könne er nur belächeln. Die ursprüngliche Absicht, ortsansässige Investoren für den Ausbau der Windeignungszonen zu gewinnen, sei nicht mehr gewährleistet. Jede der möglichen Anlagen könne rechtlich angegriffen werden. Zudem könnten die Investoren innerhalb der gegründeten Beteiligungsgesellschaften wechseln. Er sehe es so, dass momentan „schlechtes Geld gutem Geld hinterhergeworfen“ werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gab Herrn Meier in fast allen Punkten Recht. Auch er sehe die Gefahr, dass die ausgewiesenen Vorrangzonen zum Scheitern verurteilt seien. Zudem habe die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung bisher nicht gut funktioniert. Er könne allen Windkraftgegnern sagen, dass sie das Recht hätten, einen Kampf zu beginnen. Aber er warne auch davor, die Privilegierung der Windkraft durch die Landesregierung zu unterschätzen. Privilegierung bedeute, dass Allgemeininteresse vor Eigeninteresse stehe. In diesem Zusammenhang warne er auch davor, die zuvor in der Einwohnerfragestunde angesprochene rechtssichere Auskunft eines Anwalts, dass man Windenergieanlagen sicher verhindern könne, zu ernst zu nehmen. Schließlich verdiene ein Anwalt mit so einer Beratung sein Geld und werde keine Haftung für einen gegenteiligen Ausgang eines Verfahrens übernehmen. Es werde für beide Seiten keine Rechtssicherheit geben, wobei die Gemeinde Rosendahl nach dem aktuellen OVG-Urteil zukünftig sogar gewissermaßen verpflichtet sei, alle Möglichkeiten zu nutzen, Ausschlusskriterien für WEA zu umgehen. Er hoffe, dass es einen Weg geben werde, alle Möglichkeiten für den Ausbau von Windenergie im erforderlichen Maß zu nutzen. Er sei aber sicher, dass weder die Gegner noch die Investoren ihre Positionen ändern würden.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen werde dem Beschussvorschlag nicht zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass für die Entscheidung über die Eingaben und Stellungnahmen von Bürgern nur die derzeitige Rechtslage zugrunde gelegt werden könne. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie habe man eine Möglichkeit gefunden, einem möglichen Wildwuchs von WEA Einhalt zu gebieten. Wenn man den Wünschen von SPD, FDP und Grünen folge, würden alle Flächen in der Gemeinde Rosendahl für den Bau von WEA freigegeben. Damit wäre die Errichtung von WEA in allen Größen und Schattierungen möglich. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie sei die einzige Möglichkeit dem Einhalt zu gebieten, auch wenn die Änderung des FNP möglicherweise nicht rechtssicher sei. Nur damit könne man eine völlige „Verspargelung“ der Landschaft verhindern. Ebenso wünsche er sich, den Investoren eine gewissen Rechtssicherheit zu geben, die mit ihren bisherigen Planungen den politischen Wünschen in „Bausch und Bogen“ gefolgt seien. Das neue OVG-Urteil sei in seinen Auswirkungen noch nicht fixiert. Also müsse man nach der aktuellen Rechtslage entscheiden. Er betone an dieser Stelle, dass die CDU-Fraktion alle Eingaben und Stellungnahmen von Bürgern einzeln geprüft und beraten habe. Eigens dazu habe man eine Matrix mit fraglichen Punkten erstellt. Es sei keineswegs so, dass man diese Stellungnahmen nicht beachtet habe. Man habe auch Herrn Ahn gebeten, sich in seinem sehr forschen Auftreten zu mäßigen. Recht geben müsse er den Ratskollegen darin, dass die Kommunikation mit den Bürgern im Vorfeld nicht so gut gelaufen sei. Daher habe die CDU-Fraktion ja auch entsprechende Bürgerversammlungen eingefordert.

Zur zuvor gestellten Frage von Herrn Suthoff nach den Planungskosten für das Planungsbüro Wolters Partner könne er nur sagen, dass hier eine Absprache von Bürgermeister Niehues mit den Investoren vorliege, wonach diese die Planungskosten nach Errichtung ihrer WEA zurückzahlen. Sollte also der Bau von WEA aus rechtlichen Gründen scheitern, habe der Bürgermeister ein Problem.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verwies darauf, dass es ein mehrheitlicher politischer Beschluss gewesen sei, der den Bürgermeister veranlasst habe, die zuvor genannte Absprache mit den Beteiligungsgesellschaften bzw. den Investoren zu treffen. Wenn Herr Steindorf jetzt betone, dass es nicht sinnvoll sei, jede Eingabe und Stellungnahme von Bürgern einzeln zu beraten, berücksichtige er offenbar nicht, dass Vorgaben einzuhalten seien, um spätere Gerichtsverhandlungen zu vermeiden.

Herr Weber habe versucht, den Bürgern zu erklären, warum es schwer sein werde, den Ausbau privilegierter Windkraft zu verhindern. Aus all diesen Gründen fordere er dazu auf, eine Podiumsdiskussion mit Bürgern zu führen, um diesen ausreichend Möglichkeiten für eine Beteiligung zu geben. Es reiche nicht aus, den Investoren zu sagen „beteiligt mal die Nachbarn“ oder „bezahlt mal die Gutachten“. Er sehe das bisherige Vorgehen als schwerwiegenden Verfahrensmangel, der möglicherweise sogar einen Straftatbestand darstelle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass die CDU-Fraktion gerne Konzentrationszonen für WEA ausweisen wolle. Dann sollten aber auch alle Bewohner so einer Zone ihre Zustimmung für den Bau von WEA erteilen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte unter Beifall, dass sicher kein Straftatbestand im Ablauf des bisherigen Planverfahrens zu sehen sei. Die WIR-Fraktion wolle das der Gemeinde Rosendahl gesetzlich zugestandene Planungsrecht nutzen, weil sie keinen Wildwuchs von WEA im Gemeindegebiet wolle. Dass das gegenwärtige Verfahren Risiken berge, sei klar. Das sei aber auch schon vor dem neuen OVG-Urteil so gewesen. Auch die Positionen der SPD- und FDP-Fraktionen seien schon vorher so gewesen. Natürlich könne man eine Podiumsdiskussion mit Bürgern durchführen, aber entscheiden müsse der Rat der Gemeinde Rosendahl. Bereits im Vorfeld habe es bisher viele Fragen gegeben. Heute habe Dr. Hamann unter dem TOP „Einwohnerfragestunde“ von einem neuen Gutachten zum Artenschutz berichtet, welches das bisher erstellte Gutachten in Frage stelle. Er sehe es als Recht und Pflicht eines Bürgers an, so ein Gutachten an die Mitglieder des Rates weiterzuleiten, um deren Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Den Vorwurf, dass nicht jede einzelne Stellungnahme von Bürgern in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beraten worden sei, wolle auch er so nicht stehen lassen. Dies sei bei der Vielzahl der Stellungnahmen nicht möglich gewesen, die WIR-Fraktion habe zuvor darüber beraten und habe auf die gemeindliche schriftliche Stellungnahme verwiesen, wenn sie zum gleichen Ergebnis gekommen sei. Die WIR-Fraktion werde daher heute dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt verwies auf die Einschätzung von SPD, FDP und Grünen, dass es keine Rechtssicherheit für die Änderung des FNP gebe. Die Planung sei auf jeden Fall eine Verhinderungsplanung und er wage zu bezweifeln, dass diese Planung von Erfolg gekrönt sein werde. Er gehe davon aus, dass auch bei der Ausweisung von Konzentrationszonen jeder Investor vor Gericht damit durchkomme, wenn er eine einzelne Anlage bauen wolle. Das neue OVG-Urteil bestätige diese Einschätzung und habe somit auch die Sichtweise der SPD-Fraktion verstärkt. Herr Branse habe bereits darauf hingewiesen, dass durch dieses Urteil eine Spaltung der Bürger der Gemeinde Rosendahl vorangetrieben werde. Daran werde sich die SPD-Fraktion nicht beteiligen. Sie werde sich weder für die eine noch für die andere Seite entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedankte sich für das Statement von Herrn Kreutzfeldt und betonte, dass auch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen seit Jahren davor gewarnt habe, diesen Weg wieder zu gehen. Die Gemeinde Rosendahl sei beim Thema der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie bereits einmal vor Gericht unterlegen. Das Urteil habe ganz klar gesagt, dass es unmöglich sei, einen FNP aufzustellen. Jetzt wie ein kleines Kind zu sagen „das machen wir aber doch“, sei unvernünftig.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass weder die Verwaltung noch die Politik eine Vorteilsnahme für einen bestimmten Teil der Bürger gefordert hätten. Er glaube nicht, dass mit der geplanten Vorgehensweise eine Spaltung der Bürgerschaft entstehe. Stattdessen begebe man sich aber in die Gefahr, dass die Stückzahl der potentiell zu installierenden WEA erhöht werde und die Rosendahler Investoren in ihren Planungen gefährdet werden. Denn damit gebe er Herrn Kreutzfeldt Recht, dass Investoren auf jeden Fall kämen, nur nicht aus der Gemeinde Rosendahl. Er glaube, dass mit der Sichtweise von SPD, FDP und Grünen eher die gesamte Bürgerschaft verprellt werde. Er erinnerte daran, dass Herr Branse, der sich nun vor die Bürger stellen wolle, diese auch schon einmal als „Mob“ bezeichnet habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse entgegnete, dass dies in einem anderen Zusammenhang gewesen sei, zudem habe sich auch Herr Steindorf bereits einmal an die Spitze eines Mobs gestellt, als es darum gegangen sei, den Zuzug von osteuropäischen Schlachthofmitarbeitern zu verhindern.

Er weise noch einmal darauf hin, dass er zu Beginn der Diskussion vom Bürgermeister die Bestätigung erhalten habe, dass der aktuelle FNP wirksam sei. Das bedeute, dass es zwei bestehende Konzentrationszonen für die Windenergie gebe, die auch so bestehen blieben. Jede Änderung bedeute doch auch, dass die Bürger der Gemeinde Rosendahl die finanziellen Auswirkungen mittragen müssten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er die Gültigkeit des alten FNP bestätigt habe, dieser aber vor Inkrafttreten der 45. Änderung des FNP aufgehoben werden müsse. Das werde aber wahrscheinlich ohnehin geschehen, wenn der bestehende Plan nicht mehr mit der geänderten Landesplanung übereinstimme.

 

Fraktionsvorsitzender Meier betonte, dass er nicht von einem Wildwuchs von Anlagen ausgehe, auch wenn keine Änderung des FNP beschlossen werde. Es werde sicher jede Einzelanlage genau geprüft. Zudem müssten auch die jeweiligen Grundstückseigentümer einer Errichtung zustimmen. Er bitte daher in der Darstellung von zukünftigen Szenarien um eine gewisse Mäßigung.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies auf die Einwohnerfragestunde, in der auf den Windenergieerlass NRW eingegangen worden sei. Er glaube, dass man davon ausgehen könne, dass der neue Regionalplan für die Gemeinde Rosendahl bindend sein werde. Dabei würden wahrscheinlich alle potentiellen Flächen aus dem Windenergieatlas in den Regionalplan übernommen. Ohne Ausweisung von Konzentrationszonen werde es durchaus zu dem beschriebenen Szenario kommen, dass an jeder möglichen Stelle WEA errichtet würden.

 

Ratsmitglied Fedder ergänzte, dass er als Zuhörer an der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses teilgenommen habe. Weder SPD noch FDP oder die Bündnis90/Die Grünen hätten dort einen Ansatz gemacht, eine Diskussion über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger zu beginnen. Man müsse doch auch bedenken, dass nach dem neuen OVG-Urteil die harten und weichen Tabufaktoren noch kleiner gewählt werden müssten, als das was die Gemeinde Rosendahl bisher bei ihren Planungen mache.

 

Ratsmitglied Everding stellte einen Antrag auf Abstimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass auch er eine Abstimmung für sinnvoll halte. Die Erstellung des neuen Regionalplans sei in Arbeit und die Gemeinde Rosendahl habe einen rechtsgültigen FNP mit zwei Konzentrationszonen für die Windenergie, der einen Wildwuchs verhindere. Möglicherweise würden durch den neuen Regionalplan gar keine Flächen ausgewiesen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass es seiner Ansicht nach so bleiben werde, dass überall dort, wo die Voraussetzungen gegeben seien, WEA errichtet werden können. Das solle man bei der heutigen Entscheidung berücksichtigen. Er hoffe, dass die CDU- und die WIR-Fraktion noch zur Einsicht kämen.

 

Der Rat folgte sodann dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: