Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/587 beigefügten Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Erläuterungen und Begründung durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 12. September 2013.
Der Rat folgte dem Vorschlag des Ausschusses und fasste
sodann folgenden Beschluss: