Herr Beitelhoff verwies auf die zu erwartende Wertminderung von bis zu 30 % für Immobilien, die in der Nähe von Windenergieanlagen (WEA) gelegen seien und fragte, wie die Gemeinde Rosendahl damit umgehen werde.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck bat Herr Ahn zu dieser Frage Stellung zu nehmen.

 

Herr Ahn erklärte, dass er dazu einen Teil seines unter TOP 4 geplanten Vortrags vorwegnehmen werde.

Das Thema der Wertminderung von Immobilien sei sowohl rechtlich als auch faktisch zu bewerten. Windenergie sei durch den Gesetzgeber insbesondere im Außenbereich privilegiert und müsse geduldet werden. Selbst wenn es eine theoretische Wertminderung durch WEA gebe, sei diese juristisch nicht relevant, da ansonsten ein kompletter Planungsstopp aller Maßnahmen im gesamten Bundesgebiet erfolgen müsse.

Faktisch sei zudem die von Herrn Beitelhoff genannte Wertminderung von 30 % nicht nachweisbar bzw. gebe es dazu keinen belastbaren fachkundigen Beweis.

 

Herr Beitelhoff verwies auf Musterprozesse im gesamten Bundesgebiet, die sich mit diesem Thema beschäftigen und erklärte, dass er zudem eine Bestätigung dieser Zahl von zwei Immobilienmaklern erhalten habe.

 

Herr Ahn antwortete, dass der Wert einer Immobilie nach wie vor durch Lage und Zustand bestimmt werde. Bundesweit gebe es bisher keinen Nachweis, dass der Wert einer Immobilie durch in der Nähe befindliche WEA gemindert werde. Wenn es dazu eine aktuelle Rechtsprechung gäbe, wäre ihm diese sicher bekannt. Auch die von Herrn Meinker als Referenz angegebene Studie der Universität Frankfurt sei juristisch nicht relevant.