Herr Lülf fragte, ab wann und in welcher Höher Gewerbesteuereinnahmen für die geplanten WEA zu erwarten seien. Die zu erwartende Gewerbesteuer sei ja offenbar auch ein Argument für die Gemeinde Rosendahl, der Ausweitung von Windenergie zuzustimmen.

 

Herr Ahn verwies auf die vorliegende Abwägung des Planungsbüros Wolters Partner, in der die Gewerbesteuer in keiner Weise als Argument verwendet worden sei. Dies werde sicher auch zukünftig nicht geschehen. Zudem hänge die Höhe der Gewerbesteuer von der Anzahl der zu errichtenden Anlagen ab. Diese sei aber noch gar nicht abzusehen, da es momentan ja nur um die Ausweisung der Flächen für mögliche Standorte von WEA gehe.

 

Herr Lülf entgegnete, dass die Diskussion über zukünftige Gewerbesteuereinnahmen durch WEA von Ratsmitgliedern in der Öffentlichkeit geführt worden sei und es sich dabei nicht um irgendein „Stammtischgerede“ gehandelt habe.

 

Um zur Verdeutlichung eine Zahl zu nennen, berichtete Herr Schulze Lohoff aus Laer, dass die Stadt Steinfurt für die Errichtung von 18 WEA Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. 450.000 € verzeichnen konnte.

 

Herr Voort verwies auf die Bürgerversammlung im Ortsteil Osterwick, bei der Herr Schulze Kalthoff im Rahmen der Vorstellung der Planungen für die Windeignungszone „Auf der Horst“ sehr konkrete Zahlen genannt habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es sich dabei doch ausdrücklich um Musterberechnungen gehandelt habe. Für die Gemeinde Rosendahl bestehe die Möglichkeit für eine Gewerbesteuereinnahme, aber konkrete Zahlen könnten erst nach dem Bau und der Inbetriebnahme der WEA genannt werden.

 

Herr Lülf teilte mit, dass er keine konkrete Zahl wissen wolle, wohl aber eine Vorstellung davon bekommen wolle, ob sich die Gewerbesteuer im vier- oder fünfstelligen Bereich befinden werde. Das müsse doch möglich sein.

 

Bürgermeister Niehues erklärte nochmals, dass er sich nicht dazu äußern könne, da er auch hier nur spekulieren könnte. Die Höhe der zu erwartenden Gewerbesteuer hänge von der Anzahl und Größe der Anlagen ebenso ab wie vom Windertrag eines Jahres. Die Beispielrechnungen könnten natürlich grundsätzlich so eintreffen, aber man könne im Vorfeld nicht über gesicherte Zahlen sprechen.