Herr Voort fragte, wer die Bauplanung für WEA übernehme, falls der Flächennutzungsplan genehmigt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass durch die Investoren ein Bauantrag für jede geplante WEA gestellt werden müsse. Der Kreis Coesfeld fordere dazu alle benötigten Unterlagen an, wie Gutachten zum Arten-, Schall- und Schlagschattenschutz und werde dann unter Berücksichtigung der vorgegebenen Richtwerte entscheiden.

 

Herr Voort fragte weiter, ob auch an die Verkabelung der WEA gedacht worden sei. Es würden ja entsprechende Trassen benötigt.

 

Herr Ahn erklärte, dass die Trassenführung für die Leitungen Teil der Genehmigungsplanung sei. Die Leitungen würden nicht ohne weiteres einfach in Luftlinie verlegt, sondern müssten landschaftliche und eigentumsrechtliche Gegebenheiten berücksichtigen. Seines Wissens sei aber auch diese Frage bereits im Vorfeld von allen Projektgruppen bzw. zukünftigen Investoren geklärt worden.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte dieses und ergänzte, dass die RWE allen Investoren bereits mitgeteilt habe, wo der Einspeisepunkt liege. Teilweise sei dieser bis zu 7 km vom Standort einer WEA entfernt. Den Investoren sei bekannt, dass sie die entstehenden Kosten tragen müssen.

 

Herr Ahn erklärte abschließend, dass vor der Prüfung der Bauunterlagen durch den Kreis zunächst der Flächennutzungsplan genehmigt werden müsse. Da die Planung für den FNP mit dem derzeitigen Regionalplan nicht übereinstimme, müsse möglicherweise zunächst ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, das auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen könne. Er hoffe, dass sich die Planungen nicht zu sehr in die Länge zögen, wolle aber auch keine Prognose abgeben, wann der FNP endgültig veröffentlicht werden könne.