Herr Voort kritisierte, dass im Rahmen der Flächennutzungsplanung nur von der Ausweisung von Bürgerwindparks die Rede sei.

 

Herr Ahn erklärte, dass die Ausweisung von Bürgerwindparks erklärter politischer Wille sei, der bereits vor dem Beginn des offiziellen Planverfahrens erarbeitet worden sei. In der Begründung des offiziellen Planvorganges werde dieses nicht zugrunde gelegt.