Herr Suthoff monierte die seiner Ansicht nach unter Zeitdruck stattfindende Planung der Gemeinde Rosendahl, die ohne Rücksicht auf die Planung von angrenzenden Kommunen durchgeführt werde. Man solle doch das Ergebnis der Bundestagswahl abwarten, um z.B. auch die zu erwartende Einspeisevergütung für Strom aus Windkraft bei den Planungen zu berücksichtigen.

 

Herr Ahn verwies auf die bereits zu Anfang gestellte Frage nach den Kosten für das Planungsverfahren, die auch durch das bereits vor drei Jahren begonnene und dann wieder auf Eis gelegte Verfahren zur Änderung des FNP verursacht worden seien. Die Gemeinde Rosendahl habe vorschriftsmäßig die Nachbarkommunen beteiligt und auch entsprechende Stellungnahmen erhalten. In der Gemeinde Laer und der Stadt Billerbeck lägen laut Stellungnahme keine verbindlichen Planungen vor, so dass es auch keine Abstimmungsgrundlage gebe. Auch wenn es auf Billerbecker Seite Pläne von Investoren gebe, sei hier doch der Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck bindend, der keine Flächenentwicklung vorsehe. Zudem dürften Beschlüsse benachbarter Kommunen nicht die Ratsbeschlüsse der Gemeinde Rosendahl präjudizieren.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb ergänzte, dass es durchaus eine interkommunale Abstimmung gegeben habe. Der Rat der Stadt Billerbeck sei frühzeitig über die Planungen der Gemeinde Rosendahl informiert worden. Zudem seien die Kreise Borken und Steinfurt beteiligt worden, obwohl dies sonst nicht üblich sei.