Dr. Hamann stellte sich als betroffener Anlieger der geplanten Windeignungszone Rockel/Hennewich (vormals Altenburg) vor. Er habe in der Woche zuvor als Zuhörer an der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses teilgenommen und mit Erstaunen festgestellt, dass Herr Ahn, seines Zeichens Dipl. Ing. Stadtplaner über ein juristisches Fachthema referiert habe. Er warne im Hinblick auf die durch das neue OVG-Urteil geänderten Kriterien eindringlich davor, das Verfahren ohne fachliche juristische Beratung weiterzuführen.

Ferner weise er darauf hin, dass das vorgelegte avifaunistische Gutachten für die Windeignungszone Rockel/Hennewich durch einen Ornithologen überprüft worden sei. Dieser habe methodische Verfahrensfehler festgestellt und sei zu gänzlich anderen Ergebnissen und Zahlen gekommen als in dem ursprünglichen Gutachten. Unter anderem habe er 62 Vogelarten gefunden, wovon allein 17 auf der Roten Liste für bedrohte Tierarten des Landes NRW zu finden seien. Sein Anwalt, Prof. Dr. Gellermann, der ihn juristisch berate, habe deutlich gemacht, dass allein dies ausreiche, um die Zone Rockel/Hennewich gänzlich als Konzentrationszone für die Windenergie auszuschließen. Ein entsprechender Hinweis an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld sei bereits ergangen.

Ähnlich verhalte es sich mit dem Fledermausgutachten. Auch hier werde man möglicherweise ein weiteres Gutachten zur Überprüfung des vorliegenden Gutachtens erstellen lassen.

Er warne daher nochmals davor, einen Beschluss in Bezug auf die Realisierung der Änderung des FNP zu fassen, da die Investoren wahrscheinlich auf enormen Planungskosten sitzen blieben.

Ein weiterer Gesichtspunkt sei der Denkmalschutz, der nicht genügend berücksichtigt worden sei.

Er verwies abschließend auf die Presseerklärung der SPD-Fraktion, die Herrn Bürgermeister Niehues davor gewarnt habe, mit der Planung in einen persönlichen Super-GAU hineinzulaufen und bat Herrn Niehues, diese Warnung zu beachten.

Abschließend bat er darum, alle Stellungnahmen und Einwendungen differenziert und fundiert zu beantworten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er zur Ehrenrettung von Herrn Ahn sagen könne, dass dieser zwar Ingenieur sei, aber als ausgesprochener Fachmann gelte, der in ganz NRW zu Gesprächen zum Thema Windkraft eingeladen werde. Zudem habe Herr Ahn selbst darauf hingewiesen, dass er sich in ständigem Austausch mit Juristen befinde und keineswegs selbst juristische Bewertungen vornehme. Die von Herrn Ahn formulierten Abwägungsvorschläge seien alle mit entsprechenden Urteilen, sowohl aus älterer als auch aus der aktuellen Rechtsprechung, belegt.