Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Gebührennachkalkulation 2012 sowie die Prognose für das Jahr 2013 für den Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/589.

 

Ausschussmitglied Fedder verwies auf die Anlage I zur Nachkalkulation. Ihm sei aufgefallen, dass es besonders bei den Positionen Unterhaltungsaufwand (Zeile 4, Pos. 522100), Klärschlammentsorgung (Zeile 8, Pos. 524150) und Nutzungsentgelte KAIRO (Zeilen 21-24, Pos. 542250) zu hohen Differenzen gekommen sei. Er fragte, wodurch diese verursacht worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Technik in den Kläranlagen schon älter sei und sehr viele Reparaturen anfielen, teilweise fast wöchentlich. Die Steuerungstechnik sei zwar erneuert worden, aber die Pumpwerke kämen eben langsam in die Jahre. Diese müssten sukzessive erneuert werden.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte, ob dann nicht eventuell die Nutzungsdauer der Geräte zu hoch angesetzt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass tatsächlich früher die Technik länger gehalten habe. Die erste Kläranlage habe 25 Jahre gehalten, so dass man im Jahr 2006 bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz von diesen Werten ausgegangen sei. Inzwischen sei die Lebensdauer der technischen Anlagen deutlich geringer geworden. Auf der Kläranlage Holtwick seien bereits nach 12 Jahren Erneuerungen notwendig geworden. Auf der Kläranlage Osterwick habe das erste Messgerät für die Phosphatmessung rund 17 Jahre gehalten, inzwischen sei absehbar, dass das Nachfolgegerät bereits im nächsten Jahr nach rund 10 Jahren Betriebsdauer erneuert werden müsse. Reparaturen dieser Messtechnik seien schwierig, weil Ersatzteile aus England schwer zu bekommen seien.

Die Klärschlammentsorgung habe man früher zweimal im Jahr durch Ausbringen auf landwirtschaftliche Flächen durchgeführt. Ab nächstes Jahr dürfe dieses aufgrund erhöhter Anforderungen nur noch einmal im Frühjahr geschehen. Ob die Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen ab 2015 überhaupt noch erfolgen dürfe, sei fraglich. Dann müsse der Klärschlamm zur Kläranlage nach Dülmen gefahren werden, die vom Lippeverband betrieben werde, was dann erhöhte Kosten verursachen werde.

 

Ausschussmitglied Reints fragte, ob man Klärschlamm nicht kompostieren könne.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dieses grundsätzlich möglich sei. Allerdings liege der Feststoffgehalt von Klärschlamm nur bei ca. 4 bis 6 %, so dass zuvor eine Entwässerung notwendig wäre. Zudem müsse auch der Kompost dann entsorgt werden, da man diesen nicht auf die Äcker aufbringen dürfe.

 

Dem Vorschlag der Ausschussmitglieder Reints und Schubert, die kompostierten Rückstände des Klärschlamms zur Biogasgewinnung zu nutzen, konnte Bürgermeister Niehues aktuell nichts abgewinnen. Solange man den Klärschlamm über den Lippeverband in Dülmen entsorgen könne, sei dies die kostengünstigste Lösung für die Gemeinde Rosendahl.

 

Nach der Beantwortung einiger weiterer Verständnisfragen fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: