Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

1.     Die Gemeinde Rosendahl beteiligt sich an einer europaweiten Ausschreibung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld über die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Sonderabfällen. Ein neuer Vertrag soll wirksam zum 01.01.2015 abgeschlossen werden.

 

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes der ‚Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Sonderabfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen‘ abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/596.

 

Ausschussmitglied Söller verwies auf den § 9 im beigefügten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, wonach die Vereinbarung für 4 Jahre gelte und sich automatisch um weitere 4 Jahre verlängere, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zuvor gekündigt werde. Diese Kündigungsfrist erscheine ihm im Verhältnis zur Dauer der Vereinbarung doch sehr lang und er fragte, ob es dafür einen bestimmten Grund gebe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass bei einem eventuellen Unternehmerwechsel der Unternehmer eine entsprechende Vorlaufzeit für seine Logistikplanung benötige. Dies sei ein durchaus üblicher Zeitrahmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, warum hier eine Aufgabe ausgeschrieben und auf den Kreis übertragen werden solle. Bisher habe doch die Stadt Lüdinghausen gemeinsam für die Städte und Kommunen des Kreises Coesfeld ausgeschrieben und man habe damit gute Erfahrungen gemacht.

 

Produktverantwortliche Berger erklärte, dass die Stadt Lüdinghausen keine Ausschreibung für die Entsorgung und Verwertung von Sonderabfällen durchführe. Das sei eine reine Kreisangelegenheit. Dazu habe es bereits einen seit Januar 2011 laufenden Vertrag gegeben, wonach der Kreis Coesfeld eine Ausschreibung für alle kreisangehörigen Städte und Kommunen vornehme. Es gehe aktuell darum, diese Vereinbarung fortzuführen, die bisher nur eine Geltungsdauer von 4 Jahren hatte. Aus diesem Grunde werde heute vorgeschlagen, dass sich eine neue Vereinbarung nach 4 Jahren automatisch verlängere.

 

Fraktionsvorsitzender Branse verwies auf den § 1, Abschnitt 1 im Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, wonach der Kreis den Städten und Gemeinden obliegende Aufgaben übernehmen solle. Der Kreis werde diese Aufgaben weiter delegieren bzw. ausschreiben und die Kommune habe insbesondere in finanzieller Hinsicht dann kein Mitspracherecht mehr. Er sehe nicht, warum die Gemeinde diese Aufgaben nicht selbst übernehmen könne.

 

Produktverantwortliche Berger erklärte, dass den Städten und Gemeinden wohl die Sammlung und der Transport von Sonderabfällen obliege, die Entsorgung und Verwertung aber durch den Kreis durchgeführt werden müsse, der beabsichtige, diese Aufgabe den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (wbc) zu übertragen. Die wbc als solche handelten nicht als eigene Firma und würden sich nicht um diesen Auftrag bewerben.

 

Bürgermeister Niehues machte deutlich, dass es aktuell zunächst um eine Grundsatzentscheidung gehe. Diese Diskussion sei auch bereits vor drei Monaten geführt worden als es um das Thema der Entsorgung von Elektroschrott gegangen sei. Jede Gemeinde könne grundsätzlich eine eigene Ausschreibung durchführen, aber er sehe keinen Grund dafür die gut laufende Regelung und Vereinbarung mit dem Kreis zu ändern.

 

Fraktionsvorsitzender Branse betonte, dass seiner Ansicht nach die Gemeinde Rosendahl selbst den Subunternehmer für die Entsorgung und Verwertung von Sonderabfall beauftragen solle. Die von der Gemeinde vorgeschlagene Vorgehensweise halte er nicht für richtig.

 

Ausschussmitglied Fedder schloss sich dieser Auffassung an. Er fragte, warum sich die Stadt Lüdinghausen in diesem Falle nicht in der Lage sehen solle, auch für diese Aufgabe eine Ausschreibung durchzuführen. Die wbc würden nicht einmal Bericht über die angefallenen Kosten erstatten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Stadt Lüdinghausen ihre Ausschreibungen unter Hinzuziehung von Juristen durchführe, da sie alleine dazu nicht rechtssicher in der Lage sei. Da alle anderen beteiligten Kommunen den Weg der Ausschreibung über den Kreis Coesfeld gehen wollen, werde Lüdinghausen nicht für die Gemeinde Rosendahl allein eine Ausschreibung durchführen.

 

Produktverantwortliche Berger ergänzte, dass Lüdinghausen sich selbst auch an der gemeinsamen Ausschreibung beteilige, so dass es einfach Sinn mache, dass der Kreis Coesfeld die Federführung übernehme.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Fedder, ob man aus dem gewählten Konstrukt bei Bedarf auch wieder aussteigen könne, verwies Bürgermeister Niehues auf die zu Beginn angesprochene normale Kündigungsfrist.

 

Ausschussmitglied Fedder erklärte daraufhin, dass er dem Beschlussvorschlag im Folgenden nur deshalb zustimmen werde, weil er einen Alleingang der Gemeinde Rosendahl für unsinnig halte.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er zunächst überprüfen wolle, ob die Gemeinde tatsächlich zur Sammlung und zur anschließenden Weitergabe von Sondermüll verpflichtet sei. Er werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Der Ausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: