Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße/Brink“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/602 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/602.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es schon einen Termin für den Beginn der Baumaßnahme gebe.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass der Investor erst die endgültige Baugenehmigung abwarten wolle, bevor er „irgendetwas“ bewege.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: