Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Querstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/603 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/603.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich, ob der Spielplatz noch intensiv genutzt werde und ob es Reaktionen seitens der Anlieger bzw. der Nachbarschaft gegeben habe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es im Vorfeld Einwendungen gegeben habe, die man bei der vorliegenden Planung aber berücksichtigt habe.

 

Ausschussmitglied Eimers kritisierte die schlecht erkennbaren Bauunterlagen für die POP-Station.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Verwaltung die Bauunterlagen von der Glasfaser GmbH bereits in schlechter Qualität erhalten habe, die sich dann beim Kopieren noch weiter verschlechtert habe. Er wies aber darauf hin, dass alle Pläne im Original und damit in besserer Qualität im Internet einsehbar seien.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: