Das Verfahren zur 3. Änderung der Außenbereichssatzung "Hermann-Löns-Weg" im Ortsteil Osterwick gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/555 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/555.

 

Nachdem einige textliche Verständnisfragen geklärt wurden, fragte Fraktionsvorsitzender Weber, ob es sich bei Herrn Bednarek um einen amtlich bestellten Gutachter handele, da dies aus dem Briefkopf des Gutachtens nicht hervorgehe.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es sich um einen gerichtlich bestellten Gutachter handele, der vom Kreis Coesfeld empfohlen worden sei.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass Herr Bednarek auch als Greifvogelexperte und Buchautor bekannt sei.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte, ob es unbedingt erforderlich gewesen sei, dieses Gutachten zur Beurteilung der ornithologischen Fauna zu erstellen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es neuerdings erforderlich sei, bei einer Satzungsänderung für den Außenbereich ein Artenschutzgutachten zu erstellen.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: