Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Spielberg“ im Ortsteil Darfeld vom 29.11.2012 wird aufgehoben.

 

Der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/604 beigefügte geänderte Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen und das Gutachten über die ehemalige Hausmülldeponie „Am Spielberg“ werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/604.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es möglich sei, wenn man den bisherigen Entwurf des Bebauungsplanes endgültig beschließe, Anlieger zu zwingen, die Erschließungsstraße mitzubezahlen.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass das zutreffend aber nicht gewollt sei, da man ja damit einen Anlieger treffen würde, der keinen Vorteil von der Erschließungsstraße habe.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass die SPD-Fraktion die textliche Festsetzung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Dacheindeckung mit Dachziegeln nicht mittragen werde, da  diese veraltet sei.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass es eine Bürgerversammlung der Anlieger des Wohngebietes „Am Spielberg“ gegeben habe, in der sich die Anlieger zu den Gestaltungsmöglichkeiten bei Neubauten äußern konnten. Die Festsetzung zur Dacheindeckung sei ein Wunsch der Anlieger gewesen.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilte mit, dass sich die WIR-Fraktion zwar grundsätzlich dafür ausgesprochen hätte, möglichst wenig Festsetzungen zu treffen. Hier handele es sich aber um ein seit langem gewachsenes Baugebiet, in dem man Einschränkungen zulassen sollte.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte auf Nachfrage des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Lembeck, dass es zwar eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes geben werde, die sich aber nur auf die aktuellen Änderungen des Bebauungsplanes beziehe, so dass auch Einwendungen nur zu diesen Punkten möglich seien.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: