Das Verfahren zur 3. Änderung der Außenbereichssatzung "Hermann-Löns-Weg" im Ortsteil Osterwick gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem in der Sitzung vorgelegten Satzungsentwurf durchgeführt. Dieser Entwurf ist dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16. Oktober 2013. Er teilte weiter mit, dass es aufgrund neuer Erkenntnisse einen Korrekturbedarf gebe. Am Nachmittag habe sich bei einem Gespräch mit Herrn Hisler vom Kreis Coesfeld zum Thema Immissionsschutz herausgestellt, dass die Festsetzung „WA-Gebiet“ (Allgemeines Wohngebiet) für den Außenbereich unzulässig sei und deshalb der Plan B geändert werden musste. Ein neuer Satzungsentwurf sei den Ratsmitgliedern zur aktuellen Sitzung vorgelegt worden. Die Beschlussfassung erfolge auf der Grundlage des heute vorgelegten Satzungsentwurfes, der dem Protokoll beigefügt werde (Anlage I).

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Kreutzfeldt bestätigte Bürgermeister Niehues, dass im Plan B die Festsetzungen, die bisher in einem Kreis dargestellt wurden, weggefallen und stattdessen nun im Satzungstext enthalten seien, jedoch ohne die Festsetzung „WA-Gebiet“. Ferner sei dem Plan B eine Zeichenerklärung für den Änderungsbereich und die Baugrenze hinzugefügt worden.

 

Der Rat fasste sodann folgenden geänderten Beschluss: