Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Querstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/603 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16. Oktober 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Weber gab hierzu noch den Hinweis, dass das Einvernehmen mit den betroffenen Anliegern zuvor hergestellt worden sei.

 

Der Rat folgte sodann dem Vorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: