Kämmerin Fuchs verwies auf ihre Mitteilung zum Thema Einheitslastenabrechnungsgesetz in der Sitzung des Rates am 18. Juli 2013, wonach zu diesem Zeitpunkt gemeindescharfe Modellrechnungen für die Jahre 2007 bis 2011 eine Rückzahlung für die Gemeinde Rosendahl in Höhe von 49.000 € in Aussicht stellten.

Zwischenzeitlich liege auch eine Modellrechnung für das Jahr 2012 vor. Danach habe das Land gegenüber der Gemeinde Rosendahl nun einen Anspruch in Höhe von 6.471,51 Euro.

Die Ermittlung der Abrechnungsbeträge fuße auf zwei Säulen und zwar zum einen auf der Abrechnung „zu viel erhaltener“ Schlüsselzuweisungen, zum anderen der Abrechnung „zu viel gezahlter“ Gewerbesteuerumlage.

Da die Gemeinde Rosendahl zu den gewerbesteuerschwachen Kommunen mit entsprechend niedriger Gewerbesteuerumlagezahlung gehöre, könne die Erstattung zu viel gezahlter Gewerbesteuerumlage die Rückforderung „zu viel gezahlter“ Schlüsselzuweisungen nicht kompensieren.