Produktverantwortliche Berger berichtete, dass Altkleidersammlungen, die bisher über die caritativen Verbände durchgeführt wurden, inzwischen auch von gewerblichen Händlern durchgeführt würden. Diese benötigten dafür aber eine Genehmigung, die in vielen Fällen nicht vorhanden sei. Der Kreis habe daher auch bereits einige Anzeigeverfahren auf den Weg gebracht.

Ferner gebe es die Überlegung, zukünftig auf Kreisebene gemeinsam mit caritativen Einrichtungen ein eigenes Entsorgungssystem zu entwickeln, da es nach einem neuen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg eine Möglichkeit gebe, gewerbliche Sammlungen zu untersagen.

Weitere Ergebnisse dazu werde sie in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorstellen.