Fraktionsvorsitzender Branse verwies auf die Pressemitteilung, dass der Kreis Coesfeld in Zukunft die Überwachung und Kontrolle von Kleinkläranlagen übernehmen werde und sich alle Städte und Gemeinde des Kreises bis auf die Gemeinde Rosendahl diesem System anschließen würden. Angeblich habe Bürgermeister Niehues diese Regelung aus Kostengründen abgelehnt, er bitte daher um eine Erläuterung.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schloss sich dieser Frage an und bat zusätzlich um eine Erklärung, warum offenbar alle anderen Bürgermeister anders entschieden hätten und warum der Rat nicht beteiligt worden sei. Er bitte um eine ausführliche Antwort über das Protokoll.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er dazu auch sofort Stellung nehmen könne. Im Juni 2012 sei die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom Rat der Gemeinde Rosendahl geändert worden. Dabei habe man beschlossen, dass die Betreiber von Kleinkläranlagen der Gemeinde regelmäßig den Wartungsbericht vorlegen müssen, der die Funktionsfähigkeit der Anlage bestätige und eine notwendige Abfuhr des Klärschlammes anzeige. Mit der Vorlage der Wartungsberichte wolle die Gemeinde gleichzeitig der geforderten Überwachung nachkommen und gegebenenfalls bei festgestellten Mängeln tätig werden. Mit der entsprechenden Satzungsänderung habe der Rat diese Vorgehensweise mitgetragen. Da für die Überprüfung durch den Kreis pro Kleinkläranlage 110 € Gebühren erhoben  würden, sei er davon ausgegangen, dass es für die Bürger günstiger sei, bei der bisherigen Regelung zu bleiben. Er könne dem Rat die Vereinbarung des Kreises Coesfeld gerne vorlegen und wenn es gewünscht werde, könne sich auch die Gemeinde Rosendahl dem Kreis anschließen. 

 

Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, in welchen Intervallen der Kreis tätig werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass eine Überprüfung in Abständen von ca. 5 bis 6 Jahren erfolgen solle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass er zunächst nur um Informationen gebeten habe, um sich ein Bild machen zu können, warum der Bürgermeister das Angebot des Kreises Coesfeld abgelehnt habe.  Zum Zeitpunkt der Satzungsänderung in Rosendahl habe es ja die Vereinbarung des Kreises Coesfeld noch gar nicht gegeben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass laut Berichterstattung in der Presse die Überprüfung der Kleinkläranlagen gebührenneutral sein solle. Das stimme ja offenbar nicht, wenn nun von Kosten in Höhe von 110 € pro Anlage die Rede sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass mit gebührenneutral die Gegenfinanzierung des zusätzlichen Personals gemeint sei, das die Überprüfung durchführen werde. Der Kreis gehe davon aus, dass die Gebühren, die von den Betreibern der Kleinkläranlagen gezahlt werden müssten, dafür ausreichten.