Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mohnweg“ im Ortsteil Darfeld wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/611 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/611.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass mit diesem Bebauungsplan versucht werden solle, eine Hinterbebauung für die teilweise sehr großen Grundstücke zu ermöglichen, ohne eine Erschließungsstraße zu bauen. Jeder Grundstücksbesitzer könne so individuell entscheiden, ob er eine Hinterbebauung zulasse oder nicht. Auch eine Grundstücksteilung und –veräußerung sei so möglich.

Zunächst solle abgewartet werden, wie sich die Träger öffentlicher Belange dazu stellen. Wenn das gut durchlaufe, solle ein ähnliches Vorgehen für weitere große Grundstücke in die Wege geleitet werden.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, warum das Flurstück 852 nicht mit in die Planungen einbezogen worden sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dies aus Immissionsschutzgründen erfolgt sei. Das Grundstück liege sehr dicht an der Straße und man habe verhindern wollen, dass für die Aufstellung des Bebauungsplanes noch ein Lärmschutzgutachten erstellt werden müsse. Er gehe aber davon aus, wenn der Bebauungsplan für die anderen Grundstücke aufgestellt sei, dass auch auf diesem Grundstück nach § 34 BauGB später eine Hinterbebauung möglich sein werde.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragte, ob bei der Planung auch die Rettungswege und Kanäle bzw. Abwasserkanäle berücksichtigt worden seien.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass im Mohnweg ein Mischwasserkanal liege, der vor Jahren saniert worden sei und an den neue Wohnhäuser angeschlossen werden könnten. Auch die sonstige Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sei über das im Bebauungsplan ausgewiesene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gewährleistet. Da die angedockten Grundstückszufahrten für die Hinterbebauung 3 m breit ausgewiesen würden, seien auch ausreichende Rettungswege eingeplant.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, wie tief die Känäle liegen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er davon ausgehe, dass die Kanäle in der Regel sehr tief liegen, da es sich um Mischwasserkanäle handele. Für genaue Daten müsse Herr Wübbelt erst den Kanalplan einsehen.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: