Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/612.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragte, ob es neben der Abgabefrist für Stellungnahmen im Februar 2014 weitere Fristen gebe, die man beachten müsse.

Aus der Sitzungsvorlage gehe hervor, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) schon am 28. August 2013 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sei. Er fragte, warum der Plan den Ausschussmitgliedern erst jetzt vorgelegt worden sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dieses Thema genau zu dem weiteren Tagesordnungspunkt Windenergie passe, weil die Ziele und Grundsätze für die Energiewende darin enthalten seien. Die heutige Tagesordnung sei logisch aufgebaut, indem zunächst der LEP als oberste Planung, dann der Regionalplan (RP) und daran anschließend der Flächennutzungsplan (FNP) beraten werden solle. In der letzten Sitzung des Ausschusses im September 2013 habe die Beratung von über 300 Seiten Stellungnahmen und Einwendungen sowie Abwägungsvorschlägen stattgefunden. Er habe den Ausschussmitgliedern nicht zumuten wollen, zu diesem Packen von Unterlagen zusätzlich schon den umfangreichen LEP vorzulegen und daher diese Sitzung dafür gewählt. Sollten die Ausschussmitglieder sich aber nicht in der Lage fühlen, bereits in der heutigen Sitzung zu einer Beschlussfassung zu kommen, sei es kein Problem, das Thema in der Dezembersitzung des Ausschusses erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass der Bürgermeister nach der Kommunalverfassung zur Information verpflichtet sei und dieser Pflicht nicht nachgekommen sei, da er die entsprechenden Unterlagen 10 Wochen zurückgehalten habe. Die CDU-Fraktion sehe sich daher außerstande, am heutigen Tag einen Beschluss zu fassen.

 

Ausschussmitglied Everding wies darauf hin, dass im Beschlussvorschlag unter der Alternative I ja auch nur von einer Kenntnisnahme gesprochen werde. Damit könne man doch leben.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass man natürlich eine Stellungnahme abgeben könne, für die die Verwaltung aber keinen Bedarf sehe, da die Ziele des LEP eher allgemein gehalten seien und die Gemeinde Rosendahl nicht unmittelbar beträfen bzw. diese konkret beeinträchtigten. Im Entwurf des Regionalplans seien für die künftige Siedlungsentwicklung genügend Flächen vorgesehen, ebenso wie für die Gewerbeentwicklung. Die Energiewende sei Bestandteil des LEP, die ja von der Politik auch gewünscht werde. Wenn die Politik aber eine eigene Stellungnahme verfassen wolle, könne diese gerne in der Dezembersitzung vorgelegt werden. Es könne auch noch eine zusätzliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Januar 2014 in den Sitzungskalender aufgenommen werden. Die Politik müsse entscheiden, wieviel Beratungsbedarf sie noch habe. Das Verfahren sei noch in vollem Gange und man befinde sich absolut im Zeitrahmen. Es gebe keinen Grund sich zu beklagen.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärte, dass er noch keine Gelegenheit gehabt habe, den vorgelegten Entwurf des LEP komplett durchzuarbeiten. Das was er bisher gelesen habe, lasse auch ihn vermuten, dass eine Stellungnahme nicht erforderlich sei, da es in erster Linie um Grundsätzlichkeiten und allgemeine Ziele gehe. Er sehe den LEP als Grundsatzvorgabe der Landesregierung an. Vielleicht sei es sinnvoll, dieses Thema im Dezember oder Januar noch einmal auf die Tagesordnung zu nehmen, da bis dahin ja sicher die Fraktions- und Ausschussmitglieder die Gelegenheit gehabt hätten, den Plan zu lesen und eine eventuelle Stellungnahme zu verfassen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er die Bedenken von Herrn Steindorf verstehen könne, da gerade in den Grundsätzlichkeiten Dinge vorgegeben würden, an denen man sich später orientieren müsse. Er spreche sich auch für die Verschiebung einer Beschlussfassung aus. Viele Dinge könne man politisch aus verschiedener Sicht sehen und man solle der CDU-Fraktion die Chance geben, evtl. andere Zielsetzungen zu formulieren.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er das Thema dann in der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses noch einmal auf die Tagesordnung nehmen werde, da ja momentan absolut keine Eile geboten sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass man auf nette Weise sagen könne, dass es sich bei dem vorgelegten Entwurf um die Ziele der Landesplanung handele. Weniger nett könne man sagen, das sei nur „heiße Luft“. Tatsächlich gehe es um Grundsätzlichkeiten und allgemeine Ziele. Auch in Bezug auf das Thema Windkraft könne er seine Ausschusskollegen beruhigen. Er habe sich mit diesem Kapitel bereits befasst und festgestellt, dass den Kommunen explizit die Möglichkeit gelassen werde, außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten, weitere Flächen für die Windenergienutzung in ihren Bauleitplänen im Interesse des Ausbaus erneuerbarer Energien darzustellen. Er verwies dazu auf einen Textabschnitt des LEP im Kapitel 10 „Energieversorgung“ des LEP (S. 133). Er selbst sehe keinen Grund für eine Stellungnahme, sei aber der Ansicht, dass man der CDU-Fraktion Gelegenheit zu einer genaueren Prüfung geben solle, so dass eine Beschlussfassung am heutigen Tage nicht erfolgen sollte.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck erklärte, dass er der bisherigen Diskussion entnommen habe, dass eine Beschlussfassung heute nicht erfolgen sondern in eine spätere Sitzung verschoben werden solle. Er fragte, wer sich diesem Vorschlag anschließen könne.