Der zur Fristwahrung eingereichten Stellungnahme zum 1. Entwurf des Regionalplanes Münsterland sachlicher Teilabschnitt Energie laut Anlage VI zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/613 wird nachträglich zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              3 Nein Stimmen

 

 


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/613.

 

Herr Ahn stellte zunächst anhand einer Präsentation (Anlage I) den Sachstand zur Erarbeitung eines Entwurfs des Regionalplans Münsterland sachlicher Teilabschnitt Energie vor.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte während der Präsentation nach, ob im LEP auch differenzierte Vorgaben für den Ausbau der Windenergie zu finden seien.

 

Herr Ahn erklärte, dass der LEP zwar Kontingente vorgebe, aber dort keine räumliche Verordnung bzw. eine grafische Darstellung zu finden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) unbedingt erforderlich sei oder ob ein Beschluss des Rates ausreiche, in den im Regionalplan vorgegebenen Zonen Windkraft zu ermöglichen.

 

Herr Ahn erklärte, dass die im Entwurf des Regionalplans ausgewiesenen Zonen keine Ausschlusswirkung für das umgebende Gebiet erzeugten. Ein Ratsbeschluss sei nicht ausreichend.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob also der vorliegende Entwurf des Regionalplans quasi der konkrete Ausfluss der Ziele der Landesregierung sei, konkretisiert auf das Gemeindegebiet Rosendahl. Demnach müssten bei einer Ausweisung von Konzentrationszonen, die zwar nicht zwingend sei, mindestens die vorgegebenen Zonen ausgewiesen werden, es könnten aber auch mehr sein.

 

Das wurde von Herrn Ahn bestätigt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass also in jedem Fall bei einem Bauantrag für eine Windenergieanlage (WEA) die Ausschlusskriterien geprüft werden müssten, die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) also nicht unbedingt nötig sei. Die Planungskosten könne man sich doch dann sparen.

Er kritisierte im Folgenden, dass heute über einen Antrag entschieden werden solle, den der Bürgermeister bereits per Email abgeschickt habe. Er kritisierte weiter auch die Vorgehensweise in Bezug auf die Änderung des FNP, hier insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit, die erst im Juni 2013 erfolgt sei, obwohl das Verfahren bereits im Oktober 2009 eröffnet wurde sowie die pauschale Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern in der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärte, dass Bürgermeister Niehues seiner Ansicht nach mit dieser Email den mehrheitlichen politischen Willen des Rates der Gemeinde Rosendahl befolgt habe. Die öffentliche Beteiligung sei auch durch den Besuch der Fraktionssitzungen möglich gewesen. Sowohl Gegner als auch Befürworter hätten jederzeit die Möglichkeit zur Teilnahme gehabt. Die Abwägung und Beratung der eingegangenen Stellungnahmen sei innerhalb der WIR-Fraktion ausführlich erfolgt. Über die Vorgehensweise in der letzten Sitzung des Ausschusses habe Einigkeit sowohl im Ausschuss als auch im Rat geherrscht. Ansonsten wäre sicher eine mehrtägige Sitzung notwendig geworden.

Wie schon mehrfach deutlich gemacht, sei es zwingend notwendig der Ausweitung der Windenergie Raum zu geben. Zwei Fraktionen seien dafür, Konzentrationszonen auszuweisen, drei Fraktionen seien der Ansicht, dass man das komplette Gemeindegebiet Rosendahl für die Windenergie bzw. das Errichten von WEA freigeben solle. Er selbst glaube, dass es wichtig sei, Konzentrationszonen auszuweisen, weil man nur damit die Anzahl an WEA begrenzen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte, ob es für einen Investor rechtlich möglich sei, eine WEA auch außerhalb einer Konzentrationszone zu errichten, wenn die grundsätzlichen Tabukriterien berücksichtigt würden.

 

Herr Ahn erklärte, dass ein FNP in dem Moment, in dem er genehmigt und öffentlich bekannt gemacht wurde, absolute Ausschlusswirkung für WEA außerhalb der ausgewiesenen Gebiete habe. Wenn ein Investor eine Einzelanlage außerhalb der vom politischen Willen ausgewiesenen Gebiete errichten wollte, müsste die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde die Genehmigung dazu versagen. Natürlich bestehe für den Investor die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Das habe aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn bei der Aufstellung des FNP handwerkliche Fehler begangen worden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es ja im Moment so zu sein scheine, dass die Baugenehmigungsbehörde erst einmal in den FNP schaue und für eine WEA, die außerhalb der ausgewiesenen Zonen liege, die Genehmigung verwehre. Es sei aber nicht richtig, dass die Landesregierung die Ausweisung von Konzentrationszonen vorgebe. Ebenso sei der Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl nicht zwingend, sondern eine Ausnahme von der Regel. Damit würde die Gemeinde Rosendahl Windenergie an einer Stelle ermöglichen, wo sie sonst nicht möglich wäre. Die SPD-Fraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein FNP im Verhältnis zum Aufwand relativ wenig Nutzen habe. Das sei ein Weg, den man nicht gehen könne. Wenn der FNP kippe, liege das nicht am Planer Herrn Ahn, sondern an der Gemeinde Rosendahl, die möglicherweise mehr Bürger beteiligt habe als notwendig und zudem die Auswahl getroffen habe, wer wann an diesem Verfahren beteiligt werde. Es sei wichtig, verfahrenstechnische Regeln einzuhalten. Das sei seiner Ansicht nach nicht erfolgt, wenn z.B. Fristen für Einwendungen um 14 Tage verlängert wurden, um wirklich jedem Bürger die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben. Das könne schon ein Verfahrensfehler sein. Im Zweifelsfall werde ein Gericht dieses anhand der Protokolle überprüfen. Die SPD-Fraktion halte es daher für sinnvoller, das Verfahren zur Änderung des FNP hier zu stoppen.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb erklärte, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Erörterung der Planung mit dem Bürger dienen solle und die Gemeinde über die Art und Weise der Bürgerbeteiligung selbst entscheiden könne. Im Rahmen dieser Erörterung hätten Bürgerversammlungen stattgefunden. Sämtliche Ergebnisse und Unterlagen darüber seien im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl zu finden.  Anders sei es bei der gesetzlich geregelten öffentlichen Auslegung, die aber noch gar nicht erfolgt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse hielt es für fragwürdig, dass auf den von Frau Brodkorb angesprochenen Bürgerversammlungen Investoren ihre Planungen für die Errichtung von WEA in bestimmten Zonen vorstellen konnten, über die die Politik erst noch entscheiden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Gemeinde mit ihrer Vorgehensweise nur die Ziele des LEP umsetze und wunderte sich über die Kritik von Herrn Branse. Er zitierte wörtlich aus dem LEP:

„Im Interesse der kommunalen Wertschöpfung sollen sich die Gemeinden frühzeitig im Verfahren zur Aufstellung eines Vorranggebietes/einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung um die Standortsicherung bemühen. Durch den Abschluss von Standortsicherungsverträgen nach Baurecht und die Initiierung von Partizipationsmodellen, wie z.B. „Bürgerwindparks“, kann die Akzeptanz der Windenergienutzung gesteigert und damit die zügige Umsetzung der Energiewende unterstützt werden. „

Das sei doch die von der SPD beschlossene Landespolitik, die die Gemeinde Rosendahl hier umsetze. Er könne nicht sehen, wo die Gemeinde hier etwas falsch gemacht habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erwiderte, dass Bürgermeister Niehues doch selbst davor gewarnt habe, den Begriff „Bürgerwindparks“ in der Begründung für die Änderung des FNP zu verwenden.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dieser Begriff auch im Zusammenhang mit dem FNP nirgends auftauche. Das Verfahren sei losgelöst von der Gründung von Planungsgesellschaften. Herr Branse habe aber doch zuvor bemängelt, dass eine frühzeitige Beteiligung der Bürger in Form von Planungsgesellschaften erfolgt sei. Genau das sei aber doch gewollt, wie aus dem eben zitierten Text des LEP hervorgehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass in der augenblicklichen Diskussion offenbar zwei Tagesordnungspunkte durcheinander geworfen würden, obwohl er dem einen oder anderen Sachbeitrag durchaus zustimmen könne. Aktuell gehe es um den TOP „Erarbeitung eines Entwurfes des Regionalplanes Münsterland sachlicher Teilabschnitt Energie“. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie entspreche dem Wunsch der CDU-Fraktion. Ebenso habe es den politischen Wunsch zur Gründung von Bürgerwindparks gegeben. Die gegründeten Planungsgesellschaften hätten sich bei ihren Planungen an diese Wünsche gehalten. Dafür sei die CDU-Fraktion dankbar. Obwohl der Rat der Gemeinde Rosendahl von einem Mitspracherecht ausgegangen sei, habe sich Bürgermeister Niehues im weiteren Verlauf mit den Planungsgesellschaften zurückgezogen und es an Transparenz fehlen lassen. Auch die Bürgerversammlungen seien erst auf massiven Druck der CDU-Fraktion einberufen worden.

Grundsätzlich sei er mit dem hier vorgelegten Entwurf zum Regionalplan zufrieden. Sieben Konzentrationszonen sollen nach dem Willen der CDU-Fraktion beschlossen werden. Zuvor sei natürlich jede einzelne Einwendung und Stellungnahme beraten und diskutiert worden. Er sehe, dass auch eine Anpassung an das von Herrn Ahn in der letzten Sitzung des Ausschusses vorgestellte neue OVG-Urteil berücksichtigt worden sei. Insgesamt befinde man sich seiner Ansicht nach aber immer noch „auf hoher See“, da die Landesplanung noch im Fluss und nicht hundertprozentig verlässlich sei. Die CDU-Fraktion werde aber dem Beschlussvorschlag heute zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellte fest, dass es in der vorangegangenen Diskussion deutlich geworden sei, dass es trotz FNP für einen Investor möglich sei, eine WEA außerhalb der Konzentrationszonen zu errichten. Auch wenn er persönlich für Windenergie sei und seine Fraktion sich für die Freigabe des gesamten Gemeindegebietes für Windenergie ausgesprochen habe, weise er auch Gegner immer wieder darauf hin, dass die Aufstellung eines FNP keine unbedingte Ausschlusswirkung für andere gemeindliche Flächen habe. Ferner wolle er an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass ein „Bürgerwindpark“ für ihn nur dann ein solcher sei, wenn sich tatsächlich tausend Rosendahler Bürger oder mehr daran beteiligen könnten.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: