Nach eingehender Prüfung und Abwägung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/614 als Anlage I beigefügten 4 nachträglich eingegangenen Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern wird den dazugehörenden Abwägungsvorschlägen unter dem Vorbehalt der Beibehaltung der derzeitigen Potenzialflächen für die Windenergienutzung zugestimmt.

 

In Kenntnisnahme der harten Tabukriterien werden die weichen Tabukriterien für die Abgrenzung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung entsprechend der Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/614 beschlossen. Grundlage für die Festlegung der weichen Tabukriterien ist der als Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/614 beigefügte Entwurf der Begründung zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle im Landschaftsschutzgebiet Rosendahl liegenden Konzentrationszonen beim Kreis Coesfeld – Untere Landschaftsbehörde – eine Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl für die Windenergienutzung gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz zu beantragen. 


Abstimmungsergebnis:                         6 Ja Stimmen

                                                              3 Nein Stimmen

 

 

 

Die Sitzung wurde anschließend für eine Pause von 22:20 Uhr bis 22:30 Uhr unterbrochen.


Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck verwies auf die Sitzungsvorlage VIII/614.

 

Herr Ahn erläuterte im Folgenden anhand einer Präsentation (Anlage II) die Prüfung und Abwägung der weiteren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung der Kriterien der Tabuflächenanalyse. Er erklärte, dass aktuell noch vier weitere Stellungnahmen eingegangen seien, die abgewogen werden mussten. Im Zusammenhang damit gebe es aber keine neuen Erkenntnisse. Allerdings gebe es immer wieder den Hinweis auf den Wertverlust von Immobilien. Er habe sich sehr bemüht, dafür belastbare Zahlen und Indizien zu bekommen. Dies sei ihm aber im Sinne der Bürger nicht gelungen. Bei der Erläuterung der Tabukriterien machte er anhand einer kartografischen Darstellung deutlich, dass in allen weiß markierten Gebieten nach dem derzeit gültigen Rechtsstand WEA gebaut werden könnten. Als erstes müsse daher der mehrheitliche politische Wille dokumentiert werden, dass dieser Raum weiter eingeschränkt werden solle. Jede weitere Entscheidung dazu sei dann eine Ratsentscheidung.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragte, ob als Vorgabe für die harten Tabukriterien die Höhe der WEA eine Rolle spiele.

 

Dieses wurde von Herrn Ahn verneint. Er erläuterte die grundsätzlichen Tabukriterien und riet dazu, für jedes dieser Kriterien eine Pufferzone als weiches Kriterium einzurichten.

Seit dem letzten Freitag sei klar, dass für die Fraktionen genügend Zeit sei, sich dazu Gedanken zu machen. Er könne den Fraktionen dazu gerne ein Arbeitsdokument an die Hand geben, um verschiedene Varianten der Pufferzonen durchzuspielen. Er sei zwar grundsätzlich der Ansicht, dass die von ihm unterbreiteten Vorschläge gut seien, letztendlich wolle er die Ausschuss- und Ratsmitglieder aber nicht beeinflussen. Er empfehle ferner, zukünftig auch Schutzgebiete mit Pufferzonen zu versehen. Das sei in der Vergangenheit nicht geschehen und würde dazu führen, dass bei einer auf 0 m heranrückenden Konzentrationszone eine Konzentrierung der Fauna auf den Kern der Zone erfolge. Das sollte man zum Erhalt der Artenvielfalt vermeiden.

Zum Ende seines Vortrages machte er deutlich, dass er keine zuverlässige Aussage zur Rechtssicherheit des Planes und zum zeitlichen Ablauf machen könne. Allerdings könne er auch sagen, dass in seiner 15-jährigen Planungserfahrung noch kein einziger vom Büro Wolters Partner erstellter Plan vor Gericht gescheitert sei.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte anschließend noch einmal die in der Sitzungsvorlage dargelegte Vorgehensweise auf die man sich nach Gesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde am 22. Oktober 2013 geeinigt habe. Aufgrund des schon lange feststehenden Sitzungsplanes für den Kreistag und den entsprechenden Ladungsfristen habe die Zeit nicht gereicht, den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsplan zunächst dem Ausschuss vorzulegen. Darauf habe er Herrn Grömping vom Kreis Coesfeld auch hingewiesen. Es liege jetzt in der Hand des Ausschusses wie dieser damit umgehen wolle.

 

Herr Ahn ergänzte, dass formell auch für die positiv bewerteten Konzentrationszonen ein Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz gestellt werden müsse.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Espelkott, ob es sinnvoll sei, als Tabukriterium auch eine Höhenbegrenzung für WEA aufzunehmen, erklärte Herr Ahn, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Espelkott teilte Bürgermeister Niehues mit, dass der Landschaftsbeirat um 17.00 Uhr tage, die anderen Sitzungen aber jeweils um 16.30 Uhr angesetzt seien.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedankte sich für den interessanten und aufschlussreichen Vortrag, in dem ja zum Schluss auch die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt worden sei, dass es keine Rechtssicherheit gebe. Er fragte, ob nicht auch die Möglichkeit bestehe, mit einem Ratsbeschluss Kriterien für die Errichtung von WEA festzulegen, ohne einen FNP aufzustellen.

 

Herr Ahn erklärte, dass der Rat natürlich einen grundsätzlichen Beschluss fassen könnte. Die endgültige Entscheidung würde dann aber, wie auch bei Baugenehmigungen, über die entsprechende immissionsschutzrechtliche Behörde, also den Kreis Coesfeld laufen. Es sei zu erwarten, dass der Kreis Coesfeld jeden Einzelantrag sehr wohlwollend bescheiden werde. Damit sei die Gemeinde Rosendahl dann auf die übergeordnete Behörde angewiesen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte weiter, ob dieses dann auch für vom Rat festgelegte Pufferzonen gelte.

 

Herr Ahn erklärte, dass in dem Moment, in dem ein rechtsgültiger FNP ausgewiesen werde, die vom Rat festgesetzten Pufferzonen ebenso gültig seien. Dafür interessiere sich die Genehmigungsbehörde dann nicht mehr.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte fest, dass eine Regelung also nur über die Ausweisung eines FNP möglich sei. Dazu müsse aber das gesamte Gemeindegebiet untersucht werden und der Rat könne nicht auf die Sorgen von Einzelnen Rücksicht nehmen. Es sei wichtig, mit den Bürgern einen Dialog zu führen und deutlich zu machen, dass es nach der Aufstellung eines FNP keinen weiteren Handlungsspielraum für den Rat gebe. Er wisse nicht, ob das so möglich sei. Seiner Ansicht nach werde die Bevölkerung hierdurch gespalten, was die SPD-Fraktion nicht wünsche. Bei manchen Bürgern seien Hoffnungen geweckt worden, die man möglicherweise nicht erfüllen könne. In Bezug auf den heutigen Beschlussvorschlag sei er mit der gesamten Vorgehensweise nicht einverstanden und fühle sich schlecht behandelt und ausgeschlossen.

 

Bürgermeister Niehues wies diese Kritik zurück. Erst am letzten Freitag seien im Gespräch mit der Bezirksregierung die notwendigen Änderungen bekannt geworden. Es könne doch nicht sein, dass man alle Bürger, die hier im Saal seien, noch ein weiteres Jahr warten lasse. Durch den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz, den er gestellt habe, könne der Kreistag bis Ende Dezember eine Entscheidung fällen. Daran seien doch sowohl die Investoren als auch die Bürger interessiert.

 

Ausschussmitglied Espelkott schlug vor, den Beschlussvorschlag zu trennen und heute nur über den 3. Absatz des Beschlussvorschlages abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er eine Trennung des Beschlussvorschlages nicht für notwendig halte. Bis auf die Einwendungen der Unteren Landschaftsbehörde seien für ihn eigentlich alle notwendigen Dinge abgearbeitet. Bei der Feststellung der weichen Tabukriterien sehe er in der nächsten Zeit noch Spielraum. Die Gemeinde Rosendahl gehe mit den aktuellen Vorschlägen seiner Ansicht nach weit über das notwendige Maß hinaus, so dass er kein Problem damit habe, diese heute zu fixieren. Eine Sicherheit sei auch mit diesem Beschluss nicht zu erreichen. Die weitere Entwicklung sei dahingestellt. Die CDU-Fraktion könne sich auch der Beantragung der Ausnahmegenehmigung anschließen, weil sie den Beratungsgang im Kreistag nicht unterbrechen wolle und nach wie vor für die Ausweisung von sieben Konzentrationszonen für  die Windenergie sei. Zur Verfahrensweise wolle er aber Kritik äußern. Es sei äußerst unglücklich und mit Sicherheit auch nicht legal, wenn die Fraktionen über Dinge, die in das Hoheitsrecht des Gemeinderates fielen, erst über die Presse informiert würden. Die Vorbereitungen, die zu diesem Antrag geführt hätten, reichten bis in den Mai zurück und der Antrag selbst hätte vom Rat gestellt werden müssen. Es wäre sicher möglich gewesen, die Fraktionen innerhalb von Minuten darüber zu unterrichten. Er habe Bürgermeister Niehues nachweislich vor 14 Tagen dazu aufgefordert, die Fraktionen zu unterrichten. Dem sei der Bürgermeister nicht nachgekommen. Das habe mit einer normalen Zusammenarbeit von Bürgermeister und Rat nichts mehr zu tun.

 

Bürgermeister Niehues wies diese Vorwürfe vehement zurück. Er erklärte, dass er selbst die entscheidenden Informationen erst am Freitagvormittag erhalten habe und noch am Freitagnachmittag per Email alle Fraktionsvorsitzenden informiert habe. Dabei sei ihm der Fehler unterlaufen, dass der Antrag nicht komplett dabei gewesen sei. Inhaltlich sei aber eine komplette Information auch über den Sachstand der Gespräche mit der Bezirksregierung erfolgt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass es erste Abstimmungsgespräche zu den Sachverhalten am 23. Mai 2013 gegeben habe. Die Sachstände aus diesen Gesprächen seien bis heute nicht an die Fraktionen weitergeleitet worden. Die seien ursächlich für den gesamten Werdegang des Verfahrens. Der Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz sei dennoch erfolgt, ohne dass die Ratsmitglieder ihn kannten. Das habe auch mit der Email vom Freitag nichts zu tun.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass Herr Steindorf doch nicht die Daten verwechseln möge. Die Einladung zur heutigen Sitzung sei vom 4. November 2013. In der Sitzungsvorlage seien alle relevanten Daten schon genannt und erläutert worden. Er weise die Vorwürfe von Herrn Steindorf nochmals zurück.

 

Ausschussmitglied Eimers sprach sich sodann dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, wobei er deutlich machte, dass er sich die unterschiedliche Bewertung des Landschaftsschutzes nicht erklären könne. Mit den sieben Konzentrationszonen für die Windenergie werde man aber sicher den vom Land geforderten Energiebedarf abdecken. 

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass sich die Mehrheit des Rates für die Ausweisung dieser Konzentrationszonen entschieden habe. Privilegierung von Windenergie bedeute aber auch, dass derjenige, der keine Windenergie wolle, ganz schön viel dagegen tun müsse.

Er sei mit der Vorgehensweise von Bürgermeister Niehues einverstanden, der hier ganz klar einen Ratsbeschluss umgesetzt habe. Er habe sich bisher immer gut informiert gefühlt und könne die zuvor geäußerte Kritik nicht nachvollziehen.

 

Ausschussmitglied Everding bedankte sich bei Bürgermeister Niehues für seine Arbeit und dankte ebenso den Investoren, die so mutig seien, diesen Weg zu gehen.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Lembeck ließ sodann über den Vorschlag von Ausschussmitglied Espelkott abstimmen, nur über den 3. Absatz des Beschlussvorschlages zu beschließen:

 

Abstimmungsergebnis:           2 Ja Stimmen

                                                5 Nein Stimmen

                                                2 Enthaltungen

 

Der Vorschlag war damit abgelehnt.

 

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasste sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: