Der zur Fristwahrung eingereichten Stellungnahme zum 1. Entwurf des Regionalplanes Münsterland sachlicher Teilabschnitt Energie laut Anlage VI zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/613 wird nachträglich zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                4 Nein Stimmen


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14. November 2013.

 

Ratsmitglied Espelkott wies darauf hin, dass die Entscheidung zur Ausweisung von 7 Konzentrationszonen für die Windenergie ausdrücklicher und mehrheitlicher Wunsch des Rates der Gemeinde Rosendahl gewesen sei. Zwei Fraktionen hätten sich für die Ausweisung von Zonen ausgesprochen, drei Fraktionen seien dafür gewesen, das komplette Gemeindegebiet für die Windenergie freizugeben. Es sei nicht der Wunsch des Bürgermeisters gewesen, der in der Einwohnerfragestunde deswegen doch sehr angegangen worden sei. Der Bürgermeister setze lediglich einen Ratsbeschluss um. Man müsse sich immer wieder vor Augen führen, dass Rosendahl eine Flächenkommune sei und daher auch mehr Flächen für die Windkraft zur Verfügung stellen müsse, als z.B. eine Ruhrgebietsstadt. Die WIR-Fraktion stehe den Bürgern jederzeit für eine Diskussion zu diesem Thema zur Verfügung.

 

Ratsmitglied F. Meier erklärte, dass sich der Einwand von Ratsmitgliedern in der Einwohnerfragestunde darauf bezogen habe, dass der Bürgermeister nicht nur Fragen beantwortet habe, sondern Interpretationen von Auffassungen der Fraktionen vorgenommen habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse ergänzte, dass auch er ein Problem damit habe, während der Einwohnerfragestunde Dinge zu hören, die er nicht richtig stellen könne.

Der vorgelegte Regionalplan sehe Windenergievorrangbereiche vor, allerdings nicht im Ortsteil Darfeld. Da eine Fristverlängerung für eine Stellungnahme nicht gewährt wurde, werde die SPD-Fraktion nachträglich der eingereichten Stellungnahme zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bedauerte, dass eine Ratssitzung nicht als große Diskussionsrunde mit Bürgern geführt werden könne. Windkraft spalte und es werde immer unversöhnliche Gegner und Befürworter geben. Er fordere insbesondere die Gegner auf, sich nicht am Bürgermeister „festzubeißen“. Es gehe hier um eine Entscheidung des Rates der Gemeinde Rosendahl, die der Bürgermeister umsetzen müsse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich gegen die Aufstellung bzw. die Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen, was aber nicht heiße, dass dann auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl keine Windenergieanlagen (WEA) entstünden. Herr Ahn habe in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses deutlich gemacht, dass die Politik eine große Verantwortung trage, da die Festlegung der weichen Tabukriterien eine Ratsentscheidung sei. Herr Ahn habe auch darauf hingewiesen, dass nach dem jetzigen Planungsstand dafür ausreichend Zeit zur Verfügung stehe. Herr Ahn habe weiter darauf hingewiesen, dass er nicht absolut sicher sagen könne, ob die Empfehlung für die Festlegung der weichen Tabukriterien rechtssicher sei, da es sich eben um eine subjektive Festlegung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl handele. Viele der Einwohner hätten Kritik aus Umweltgesichtspunkten geäußert. Diese Einwohner sollten sich das neue OVG-Urteil vom 1. Juli 2013 noch einmal genau ansehen. Aus dem Urteil gehe hervor, dass eine Gemeinde alle Anstrengungen unternehmen müsse, um der Ausweitung der Windkraft entgegenstehende Hindernisse zu überwinden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass es hier nur um die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes gehe. Um die Änderung des Flächennutzungsplanes gehe es erst im nachfolgenden TOP 8. Grundsätzlich sei vom Rat der mehrheitliche Beschluss gefasst worden, mit der Ausweisung von Konzentrationszonen die Höhe von WEA zu begrenzen und einen Wildwuchs zu verhindern. Durch das OVG-Urteil seien allerdings verschiedene Kriterien und Grundlagen wieder in Frage gestellt worden. Bei den beiden im Landschaftsschutzgebiet liegenden Zonen gebe man die Entscheidung aus den Händen und müsse abwarten. Er frage sich allerdings, ob der Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz der neuen Sachlage angepasst werden müsse. Die CDU-Fraktion werde aber auch einem neuen Antrag und der Verantwortungsabgabe an den Kreis Coesfeld zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies abschließend darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl schon vor einem Jahr in einer Stellungnahme zum Regionalplan ihre Wünsche für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie mitteilen sollte. Man habe lange für die Planung gebraucht und daher werde die WIR-Fraktion nachträglich der eingereichten Stellungnahme zustimmen.

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: