Nach eingehender Prüfung und Abwägung der der Sitzungsvorlage Nr. VIII/614 als Anlage I beigefügten 4 nachträglich eingegangenen Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern wird den dazugehörenden Abwägungsvorschlägen unter dem Vorbehalt der Beibehaltung der derzeitigen Potenzialflächen für die Windenergienutzung zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:           14 Ja Stimmen

                                                  7 Nein Stimmen

 

 

Bürgermeister Niehues formulierte sodann unter Berücksichtigung des Antrages von Ratsmitglied Lembeck folgenden Beschlussvorschlag und ließ darüber abstimmen:

 

Eine Beschlussfassung über die weichen Tabukriterien erfolgt nicht. Dieser Punkt wird zur erneuten Beratung an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:           19 Ja Stimmen

                                                  1 Nein Stimme

                                                  1 Enthaltung

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden weiteren Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle im Landschaftsschutzgebiet Rosendahl liegenden Konzentrationszonen beim Kreis Coesfeld – Untere Landschaftsbehörde – eine Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl für die Windenergienutzung gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz zu beantragen. 

 

Abstimmungsergebnis:           16 Ja Stimmen

                                                  5 Nein Stimmen


Die Ratsmitglieder Schulze Baek und Tendahl nahmen wegen Befangenheit nicht an den  Abstimmungen  teil.

 

Bürgermeister Niehues zitierte abschließend den letzten Absatz aus dem Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz:

„Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat, die am 21. November 2013 vorgesehen ist, beantrage ich hiermit für alle o.a. Konzentrationen, die ganz oder teilweise in Landschaftsschutzgebieten liegen, eine Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl gemäß §29 Abs. 4 Landschaftsgesetz. Eine Ausfertigung des noch ausstehenden Ratsbeschlusses wird kurzfristig nachgereicht.“

Den Ratsbeschluss werde er am kommenden Tag an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld weiterreichen.


Die Ratsmitglieder Schulze Baek und Tendahl erklärten sich vor Aufruf des Tagesordnungspunktes für befangen und nahmen im Zuschauerraum Platz.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14. November 2013.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass ja am heutigen Abend eigentlich über drei verschiedene Punkte beraten und abgestimmt werden solle. Bei dem dritten Punkt, dem Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz, erübrige sich ja eine Beratung, da der Bürgermeister diesen Antrag schon weitergereicht habe, obwohl grundsätzlich der Rat zuständig sei. Er sei der Ansicht, dass sich der Rat zwar mehrheitlich für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ausgesprochen habe, nicht aber so dezidiert die Ausnahme vom Landschaftsschutz gewollt habe. Das stehe möglicherweise irgendwo zwischen den Zeilen. Er bedaure, dass man diese Diskussion wieder mit dem Rücken zu den Bürgern führen müsse. Man habe im Vorfeld verpasst, ihnen zu erläutern welche Vor- und Nachteile die Aufstellung eines FNP für die Gemeinde Rosendahl habe. Die WIR und die CDU versuchten, den „Teufel an die Wand zu malen“ und den Bürgern Angst zu machen. Diese Angst sei unbegründet. Wenn jemand eine WEA errichten wolle, könne er das tun. Momentan stehe der FNP der Gemeinde Rosendahl dem nicht entgegen. Seit dem 18. September 2009 könne jeder da eine WEA errichten, wo es keine anderen öffentlichen Belange gebe. Es sei so, als ob man keinen FNP hätte, der Konzentrationszonen ausweise. Dennoch sei es bisher nicht zu einem Wildwuchs gekommen. Dieser sogenannte Wildwuchs werde auch nicht entstehen, denn man benötige für die Errichtung einer WEA eine Baugenehmigung, für deren Erteilung geprüft werde, ob andere Kriterien dem Bau entgegen stehen. So ein Kriterium wäre z.B. ein Landschaftsschutzgebiet. Das stehe in einigen Fällen dem Bau von WEA entgegen und habe zu dem besagten Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz geführt. Er wolle an dieser Stelle auch noch etwas zu den weichen und harten Tabukriterien sagen. Hier sei es Aufgabe der Politik zunächst zu erkennen, ob überhaupt eine Ermessensmöglichkeit bestehe und dann müsse eine Ermessensentscheidung begründet werden. Das sei die einzige Möglichkeit, einen rechtsgültigen FNP aufzustellen. Der Regionalplan werde voraussichtlich im Jahr 2015 geändert. Im bestehenden Regionalplan gebe es nur die Windeignungszonen COE 1 und COE 20. Insofern könne er nicht nachvollziehen, warum der Bürgermeister von Rechtssicherheit für die Bürger gesprochen habe. Diese Rechtssicherheit sei nicht zu erlangen, egal wie die Politik sich entscheide. Für die SPD-Fraktion sei auch nicht die Frage, was die Änderung des FNP koste, sondern es gehe um die Relation zwischen Kosten und Nutzen, die nicht in Ordnung sei. Das aktuelle Vorgehen sei einfach nicht wirtschaftlich. Man habe kaum Einflussmöglichkeiten und sei weitestgehend an die Vorgaben gebunden, die andere machen. Es handele sich um ein Verwaltungsverfahren mit einem hohen Prozessrisiko, das die SPD-Fraktion nicht eingehen wolle. Der FNP sei angreifbar, da manche Leute über die Vorgehensweise und z.B. auch über den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz informiert worden seien und andere nicht. Das trage nicht zur Rechtssicherheit bei. Die SPD-Fraktion sei der Überzeugung, dass man an dieser Stelle einen „Strich“ unter das begonnene Verfahren machen solle. Man solle die Dinge im Vertrauen auf die Baugenehmigungsbehörde einfach so „laufen lassen“. Diese werde das schon richten. Es sei völlig abwegig zu glauben, dass eine Errichtung von WEA an jeder Stelle möglich sei. Die Einrichtung von Konzentrationszonen sei nicht notwendig. Die SPD-Fraktion werde daher heute den Beschlussvorschlag ablehnen. Er sei gespannt auf die weiteren Beratungen zu den Tabukriterien, die ja auch begründet werden müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing richtete das Wort an Herr Branse und erklärte, dass er als Zuhörer auch in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gewesen sei. Herr Branse habe dort Herrn Ahn gefragt, ob der bestehende FNP noch in Kraft sei. Herr Ahn habe daraufhin lang und breit erklärt, wieso zurzeit auf Rosendahler Gebiet keine WEA gebaut werden könne. Sobald nämlich ein Bauantrag für eine WEA gestellt werde, müsse die Genehmigungsbehörde prüfen, wie der Regionalplan aussehe und der weise zwei Windvorranggebiete aus, die eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erzeugten. Wenn Herr Branse jetzt behaupte, jeder könne eine WEA errichten, weil der FNP der Gemeinde Rosendahl „gekippt“ sei, sei das einfach falsch. Wildwuchs könne es momentan nicht geben, weil der bestehende Regionalplan dies durch die Ausweisung der Windeignungsfelder verhindere. Der Regionalplan solle aber überarbeitet werden und dazu gebe es ja bereits einen Entwurf, der die Ausweisung von Windvorrangbereichen vorsehe. Dazu sei ja auch eine entsprechende Stellungnahme unter dem vorhergehenden TOP beschlossen worden. Die SPD-Fraktion habe von Anfang an deutlich gemacht, dass sie den Flächennutzungsplan nicht so erarbeiten wolle, dass seitens der Gemeinde Konzentrationszonen ausgewiesen würden. Das hätte aber zur Folge, dass alle Bauanträge für die Errichtung von WEA an den Kreis Coesfeld gerichtet werden müssten, der dann eine rechtliche Prüfung der Standorte vornehmen müsse. Dabei würde der Kreis eher nach den harten Tabukriterien vorgehen, weil seitens der Gemeinde keine weichen Kriterien festgelegt seien. Die WIR-Fraktion wolle auf dem Gemeindegebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst planen und Entscheidungen über die Standorte von WEA nicht dem Kreis überlassen. Das habe zur Folge, dass die WIR-Fraktion an der Ausweisung von Konzentrationszonen festhalten wolle. Da es sich im vorgelegten Beschlussvorschlag um drei ganz verschiedene Themen handele, stelle die WIR-Fraktion den Antrag, darüber getrennt abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte erneut die Frage, warum man einen FNP aufstellen wolle, wenn ohnehin keine WEA genehmigt werden könnten. Über den Regionalplan würden raumbedeutsame Anlagen geregelt. Nicht raumbedeutsame Anlagen könnte man überall errichten. Er verwies hierzu auf eine WEA am Hof Korbeck, die trotz des vorliegenden Plans errichtet worden sei. Theoretisch könne noch immer jeder eine Baugenehmigung für eine WEA beantragen. Der Kreis müsse dann entscheiden, ob es sich um eine raumbedeutsame Anlage handele oder nicht. Er betone noch einmal, dass die SPD-Fraktion glaube, dass man mit dem geplanten Verfahren der Änderung des FNP Gefahr laufe, Rechtsmängel zu erzeugen oder möglicherweise schon in der Gefahr umgekommen sei. 

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der derzeitige Regionalplan zwei Windvorrangzonen mit Ausschlusswirkung ausweise. Im neuen Regionalplan seien Windvorrangbereiche geplant, die für die Windenergienutzung freizuhalten seien. Diese Bereiche hätten aber keine Ausschlusswirkung. Mit dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes wäre das gesamte Gemeindegebiet Rosendahl freigegeben, wenn die Gemeinde keinen FNP aufstelle. In den ausgewiesene Vorrangbereichen würden auf jeden Fall WEA genehmigt, weil dort gar keine andere Nutzung möglich sei und im übrigen Gemeindegebiet müsse der Kreis schon wegen der Privilegierung der Windenergie WEA genehmigen, wenn keine Ausschlusskriterien wie Arten- oder Naturschutz vorliegen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wies darauf hin, dass durch die Erklärung des Bürgermeisters der Eindruck entstehen könne, dass tatsächlich an jeder Stelle WEA entstehen könnten. Im Gegenteil sei es eher so, dass durch viele Ausschlusskriterien nur noch wenige Flächen übrig blieben, die die Errichtung von WEA möglich machten. Er wolle an dieser Stelle aber auch noch einmal auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zurückkommen, in der Herr Ahn sehr deutlich auf die Verantwortung der Politik bei der Festlegung der weichen Tabukriterien hingewiesen habe. Herr Ahn habe den Fraktionen auch angeboten, für ihre Beratungen die technischen Möglichkeiten eines Programms zu nutzen, dass durch Veränderung der Daten für die weichen Tabukriterien sofort die dadurch entstehenden Flächen verändere und zeige. Er müsse für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingestehen, dass sie dieses Angebot leider nicht genutzt habe. Er wisse daher nicht, was passiere, wenn er die von Herrn Ahn vorgeschlagenen Radien verändere. Das sei aber nicht so dramatisch, weil die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertretene Position ohnehin auf einer anderen Basis bestehe.

Er sei nach der Sitzung zu Herrn Ahn gegangen und habe diesen gefragt, ob nicht die Festlegung der weichen Tabukriterien der erste Kritikpunkt in einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung sein könne. Herr Ahn habe ihm daraufhin noch einmal deutlich gemacht, dass man sich noch in den Vorberatungen befinde. Die öffentliche Auslegung der Änderung des FNP erfolge doch erst noch und dann hätten wiederum Träger öffentlicher Belange und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben. Er wolle an dieser Stelle insbesondere die Gegner ermutigen, diese Möglichkeit zu nutzen.

Herr Branse habe in seiner zu Anfang vorgetragenen Stellungnahme viele Punkte vorgetragen, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so unterschreiben würde. Ebenso werde man die von Herrn Mensing beantragte Einzelabstimmung unterstützen, da man zwar den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz befürworte, aber mit den beiden anderen Punkten nicht einverstanden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Meier erklärte, dass er „keine Eulen nach Athen“ tragen wolle. Die Auffassung der FDP-Fraktion sei in den vergangenen Sitzungen ja deutlich geworden. In weiten Bereichen, wenn auch nicht in allen, könne er den Vorrednern der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Die FDP-Fraktion werde dem Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz nicht zustimmen, da sie diese Art der Planung nicht für zielführend halte und zudem der Ansicht sei, dass hier Geld für Dinge ausgegeben werde, die es am Ende nicht wert seien. Ferner vertraue man darauf, dass für den Fall von Einzelgenehmigungen die Rechte anderer Bürger durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen geschützt werden. Er gehe davon aus, dass fast jede Genehmigung beklagt werde. Die FDP-Fraktion sehe nach wie vor keine Notwendigkeit für die Änderung des FNP.

 

Ratsmitglied Espelkott verwies auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, in der Herr Ahn eine Folie aufgelegt habe, die die möglichen Bereiche für die Windkraft ohne die Festlegung von weichen Tabukriterien gezeigt habe. Dabei sei deutlich geworden, dass die Flächen für Windkraft deutlich größer gewesen seien, als die Tabuflächen. Die WIR-Fraktion wolle Grenzen setzen.

 

Ratsmitglied Lembeck erklärte, dass er dem Antrag von Herrn Mensing einiges abgewinnen könne, um auch über die Festlegung der weichen Tabukriterien später noch einmal gesondert beraten zu können. Der erste und dritte Absatz des vorgelegten Beschlussvorschlages sei für die CDU-Fraktion relativ unstrittig.

 

Bürgermeister Niehues fragte, ob daraus ein Antrag abgeleitet werden könne, die Tabukriterien noch einmal gesondert zu beraten und damit diesen Punkt aus dem heutigen Beschlussvorschlag herauszunehmen.

 

Ratsmitglied Lembeck bestätigte, dass die CDU-Fraktion beantragen wolle, die Beratung über die weichen Tabukriterien in die nächste Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses zu verweisen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärte, dass die WIR-Fraktion diesen Antrag auch stellen wollte, wenn es zu einer getrennten Abstimmung des Beschlussvorschlages komme. Er habe Herrn Ahn nach der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses gefragt, ob dieser ihm das Programm zur Darstellung der unterschiedlichen Auswirkung der weichen Tabukriterien zur Verfügung stellen könne. Das sei aber so nicht möglich. Herr Ahn habe aber angeboten, Ausdrucke von verschiedenen Varianten mit von den Fraktionen gewünschten Daten zur Verfügung zu stellen. Das nehme aber einige Zeit in Anspruch, so dass die WIR-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass durch die Änderung der weichen Tabukriterien auch die Größe der zur Verfügung stehenden Flächen für die Windkraft geändert werde. Möglicherweise sei dadurch dann der Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz für einige Flächen gar nicht mehr notwendig. Andererseits würde dadurch aber möglicherweise der vom Land vorgegebene Prozentsatz für Flächen für die Windkraft nicht mehr erreicht und man müsse an anderer Stelle zusätzliche Zonen ausweisen. Im Endeffekt erreiche man damit eine geringere Konzentrationswirkung als ursprünglich gedacht.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass man mit einer erneuten Beratung über die weichen Tabukriterien ja nicht die von Herrn Ahn gemachten Vorschläge „über den Haufen schmeißen“ wolle. Es solle ja nur noch einmal in Ruhe darüber geredet werden und man vergebe sich nichts, wenn man dieses Thema erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses nehme. Bis dahin gebe es dann auch schon Ergebnisse aus der Sitzung des Landschaftsbeirates und des Kreistages. 

 

Bürgermeister Niehues ließ sodann über den Antrag von Ratsmitglied Mensing abstimmen, über die drei Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           19 Ja Stimmen

                                                  2 Nein Stimmen

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: