Frau Lülff verwies darauf, dass die Landschaftsschutzgebiete in Darfeld über die Ortsgrenzen hinaus bis nach Billerbeck und Laer reichen. Wenn in Darfeld eine Konzentrationszone für Windenergie im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werde, ziehe das auch Konsequenzen für die Nachbargemeinden mit sich. Sie fragte, ob das bei der Planung bedacht worden sei.

 

Herr Ahn erklärte, dass die abschließende Beurteilung über die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie vom Kreis vorgenommen werde. Diese könne er hier nicht vorwegnehmen. Grundsätzlich ende die Planungshoheit an der Gemeindegrenze und man habe sich bei der Betrachtung an die Informationen der Nachbargemeinden gehalten. Danach gebe es keine grenzüberschreitenden Zonen. In Billerbeck gebe es auch keine Zone „Riesauer Berg“.

 

Frau Lülff erklärte, dass diese Zone doch von einer der Planungsgesellschaften so vorgestellt worden sei.

 

Herr Ahn machte deutlich, dass es unerheblich sei, was von einzelnen Investoren geplant werde. Für die offizielle Planung sei die kommunale Planungshoheit bindend. Nach seinen Informationen plane die Stadt Billerbeck keine Ausweisung einer Konzentrationszone „Riesauer Berg“.