Fraktionsvorsitzender Branse verwies auf die Ratsentscheidung am 19. September 2013 wonach trotz der Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde an der Ausweisung aller Konzentrationszonen für Windenergie festgehalten werden solle. Daraus habe Bürgermeister Niehues nun das Recht abgeleitet, einen Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsplan Rosendahl für diese Zonen zu stellen. Er bedanke sich bei Herrn Ahn, der entgegen der Meinung von Bürgermeister Niehues deutlich gemacht habe, dass die Gemeinde Rosendahl keinen gültigen Flächennutzungsplan besitze.

 

Herr Ahn entgegnete, das die Aussage von Bürgermeister Niehues durchaus richtig sei. Der Regionalplan begründe die beiden Windeignungsbereiche COE 01 und COE 20, die eine absolute Ausschlusswirkung erzeugten. Jeder weitere Antrag für eine Windenergieanlage (WEA) müsste derzeit abgelehnt werden. Diese Situation gebe es aber tatsächlich nur im Münsterland.