Bürgermeister Niehues verwies auf den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Hauptstraße/Brink in der letzten Ratssitzung im September 2013, nachdem ja bereits eine Änderung erfolgen musste, um den Aufzug an der Außenwand des Gebäudes zu ermöglichen. Da es sich bei diesem Gebiet um ein Mischgebiet handele, verlange der Kreis Coesfeld für die Erteilung der Baugenehmigung den Nachweis einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss des Gebäudes. Nachdem ursprüngliche eine Eisdiele zur gewerblichen Nutzung geplant war, finde der Investor aktuell keinen gewerblichen Nutzer. Um dem Investor zu helfen, habe er mit dem Kreis Coesfeld und dem Planer vorbesprochen, dass der Bebauungsplan noch einmal geändert werde und aus dem Mischgebiet allgemeines Wohngebiet werden solle. Ohne die Eisdiele und die weitere gewerbliche Fläche, könnten dann an dieser Stelle anstatt der ursprünglich geplanten 14 insgesamt 16 Eigentumswohnungen entstehen. Er weise also darauf hin, dass der Bebauungsplan Hauptstraße/Brink in der nächsten Sitzung des Ausschusses noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden müsse, um die Änderung vom Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet vorzunehmen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte, ob man mit der Änderung von Mischgebiet in allgemeines Wohngebiet nicht die möglichen Planungen für das ehemalige „Hotel zur Post“ gefährde. Es sei ja davon die Rede gewesen, dort ein Einkaufscenter zu errichten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass das Mischgebiet ohnehin nur für die beiden Eckhäuser an der Hauptstraße/Brink gelte. Alle angrenzenden Häuser und die dahinter liegende Bebauung sei ohnehin schon als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.