Beschluss: geändert beschlossen

1.)   Die Trägerschaft für die Betreuungsangebote “Schule von acht bis eins” und “13 Plus” an der Nikolaus-Grundschule Holtwick wird ab dem Schuljahr 2006/07 auf die Kolpingsfamilie Holtwick übertragen.

2.)   Die für die Betreuungsgruppen “Schule von acht bis eins” und “13 Plus” gewährten Landeszuschüsse werden an die Kolpingsfamilie Holtwick weitergeleitet.

3.)   Die Kolpingsfamilie Holtwick erhält darüber hinaus pro Schuljahr einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für das Angebot “Schule von acht bis eins” sowie 10.000,00 € für das Angebot “13 Plus”. Diese Zuschüsse werden gewährt, sofern und solange die Angebote durchgeführt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan entsprechend bereitgestellt. Über die Verwendung der Zuschüsse ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Überschüsse bei einem der Betreuungsangebote können ggf. mit Defiziten bei dem anderen Betreuungsangebot verrechnet werden. Verbleibende Überschüsse können bei ausreichender Begründung mit Genehmigung der Verwaltung übertragen werden.

4.)   Auf die Erhebung von Elternbeiträgen für das Angebot “13 Plus” wird verzichtet. Für das Angebot “Schule von acht bis eins” sollen die Elternbeiträge entsprechend der Sitzungsvorlage erhoben werden.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Die  Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, dass die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 zusammen beraten werden.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl begrüßte zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Bußmann sowie Herrn und Frau van Deenen von der Kolpingsfamilie Osterwick sowie Frau Witte und Herrn Lanksch von der Kolpingsfamilie Holtwick.

 

 

Ausschussmitglied Steindorf hinterfragte, aus welchem Grunde die Lohnnebenkosten bei den vorliegenden Kalkulationen der Angebote in Osterwick und Holtwick unterschiedlich hoch seien. Frau Witte verwies darauf, dass das Bundeskabinett beschlossen habe, den pauschalen Abgabensatz für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent anzuheben. Diese Anhebung sei bei der Kalkulation für Holtwick berücksichtigt.

Herr van Deenen ergänzte, dass die Kalkulation für die Betreuungsangebote in Osterwick für dieses Schuljahr erstellt worden sei und daher noch die derzeit gültigen Lohnnebenkosten berücksichtige.

 

Bürgermeister Niehues wies auf die Frage von Ausschussmitglied Mensing darauf hin, dass es für die Investitionsmittel nach dem Runderlass ausreichend sei, wenn zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 die erforderliche Anzahl der Kinder nachgewiesen werden könne.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, ob die Betreuungsangebote in Holtwick auch an schulfreien Tagen sowie in den Ferien angeboten werden. Frau Witte teilte mit, dass die Betreuung durchaus an schulfreien Tagen angeboten werde. Darüber hinaus sei vorgesehen, ein Angebot in den Ferien anzubieten, dies richte sich nach dem Bedarf.

 

Die CDU-Fraktion halte es aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes für bedenklich, nur die ersten 25 Kinder vom Beitrag für die Einrichtung “13 Plus” zu befreien, so Ausschussmitglied Steindorf. Stattdessen wolle die CDU im Bereich “13 Plus” generell keine Elternbeiträge erheben.

Er wurde in seinen Ausführungen von Ausschussmitglied Haßler unterstützt.

 

Ausschussmitglied Steindorf regte diesbezüglich an, den jeweiligen Punkt der Beschlussvorschläge für die Sitzungsvorlagen 316, 315 und 277 wie folgt zu ändern: ‚Auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Maßnahme “13 Plus” wird verzichtet. Im übrigen sollen die Elternbeiträge entsprechend der Sitzungsvorlage erhoben werden.‘

 

Ausschussmitglied Mensing schlug vor, die Elternbeiträge für das Betreuungsangebot “Schule von acht bis eins” nicht wie bisher gestaffelt nach dem Jahreseinkommen der Eltern zu erheben, sondern einen festen Elternbeitrag festzulegen. Dieser könne zwischen 20 und 24 Euro liegen. Nach Auffassung der WIR könne dieser festen Beitrag dann wie folgt gestaffelt werden: Für die Kinder des 1. und 2. Jahrganges sei der volle Beitrag zu zahlen, für die Kinder des 3. und 4. Jahrganges jedoch nur noch der hälftige Beitrag, da diese an einigen Tagen aufgrund der Schulstunden das Angebot nicht nutzen würden.

 

Frau Vennemann wies darauf hin, dass in Darfeld und Osterwick der Elternbeitrag bereits gestaffelt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme tageweise (also von 1 bis 5 Tagen) gestaffelt werde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt teilte mit, dass an seiner Schule in Ahaus für die Angebote “Schule von acht bis eins” und “13 Plus” ein einheitlicher Beitrag von 17,00 € erhoben werde. Für die Teilnahme an der OGS hätten die Eltern dagegen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Elternbeitrag zu entrichten. Der Elternbeitrag sei gestaffelt nach dem Jahreseinkommen, das nach den Regelungen zur Feststellung des Familienbruttoeinkommens nach § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ermittelt werde. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die OGS und/ oder eine Tageseinrichtung, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wobei hierbei der höhere festgesetzte Beitrag zu zahlen sei.

 

Desweiteren tue er sich schwer mit dem Passus in den Beschlussvorschlägen, dass Überschüsse auf die Zuschüsse des Folgejahres angerechnet werden, so Ausschussmitglied Kreutzfeldt. Dies führe zum sog. “Dezemberfieber”. Er schlug in Abänderung dieses Passus vor, dass in vom Träger zu begründenden Fällen der Zuschuss ins Folgejahr übertragen werden könne.

 

Der Ausschuss zeigte sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Beschlussvorschläge der Sitzungsvorlagen 316, 315 und 277 werden entsprechend geändert.

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschluss: