Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2014 wie folgt beschlossen:

 

a)  Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                           2,40 €/m3,

b)  Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                     0,69 €/m2.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/619.

 

Ausschussmitglied Tendahl fragt, warum die Unterhaltungskosten für die Kläranlage Holtwick um 10.000 € höher seien als für die Kläranlage Osterwick, die doch nahezu das Doppelte leisten müsse.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass eine Beantwortung dieser Frage mit einer Auflistung der einzelnen Kosten über das Protokoll erfolgen werde.

 

Antwort:           Die Differenz von 10.000 € ergibt sich aus unterschiedlichen Einzelmaßnahmen, die aus der dem Protokoll beigefügten Aufgliederung der Unterhaltungsaufwendungen für die Kläranlagen Osterwick und Holtwick hervorgehen (Anlage I).

 

 

Ausschussmitglied Reints weist auf die Vergärungsanlage der Kläranlage der Stadt Coesfeld hin, die mehr Strom erzeuge, als die Kläranlage verbrauche. Er bitte die Verwaltung zu prüfen, ob man nicht die Kläranlage der Gemeinde Rosendahl über eine Druckrohrverbindung mit der Kläranlage Coesfeld verbinden könne, um die Stromkosten zu senken.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass von der Bezirksregierung evtl. im Jahr 2020 eine weitere Reinigungsstufe für Kläranlagen mit dem Einsatz von Aktivkohle gefordert werde, die Investitionen in Millionenhöhe erforderlich machen würde. Dann könne man überlegen, ob man das Abwasser in größere Anlagen pumpe. In der Kläranlage Osterwick sei aber gerade eine neue Mess- und Regeltechnik installiert worden, deren Abschreibung noch über einige Jahre laufen müsse.

 

Ausschussmitglied Reints betont, dass es ihm um Kontinuität gehe und er es für notwendig halte, sich frühzeitig mit einer solchen Lösung zu befassen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er es durchaus für interessant halte, nur noch eine Rechnung zu bekommen, wie die Gemeinden im Südkreis, die dem Lippeverband angeschlossen seien. Er glaube aber nicht, dass dadurch Kosten eingespart würden. Zudem müsse man berücksichtigen, dass die neue Kläranlage in Holtwick errichtet worden sei, um im Sommer ein Austrocknen des Holtwicker Bachs zu verhindern. Wenn das gesamte Mischwasser aus der Ortslage von Holtwick nach Coesfeld gepumpt werde, könnte dies passieren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragt, ob es differenzierte Zahlen für die Nutzungsentgelte gebe.

 

Frau Brömmel erklärt, dass es sich bei den in der Gebührenkalkulation auf S. 6 angegebenen Gesamtnutzungsentgelten um die reinen Nutzungsentgelte ohne Photovoltaikanlagen handele.

 

Ausschussmitglied Fedder moniert, dass die Kosten für die Kläranlagen trotz einer Überdeckung aus 2012 deutlich erhöht seien, insbesondere die Stromkosten hätten enorm zugenommen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die Stromkosten überwiegend durch Stromnebenabgaben (z.B. EEG-Zuschlag, KWK-Zuschlag, Netznutzungsentgelte sowie Stromsteuer) steigen. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass alle Abwasseranlagen ständig in Betrieb seien, da ständig Abwasser anfalle.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt, ob nicht durch die Erneuerung der elektronischen Steuerungs- und Messtechnik auf der Kläranlage Osterwick die Kosten sinken müssten. Er fragt, ob es Zahlen zu den Stromverbräuchen und –kosten gebe.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass auf der Kläranlage Osterwick in diesem Jahr zusätzlich das Belebungsbecken entschlammt werden musste, so dass sich hier bei den Gesamtkosten kaum eine Verbesserung ergeben habe. Möglicherweise mache sich im nächsten Jahr ein geringerer Stromverbrauch durch die neue Mess- und Regeltechnik bemerkbar. Aktuell könne er dazu aber noch nichts sagen. Außerdem schwanke die Abwasser- und Regenmenge, die die Abwasserabgabe beeinflussen. Die Abwasserabgabe hänge zum einen von der Menge des eingeleiteten Abwassers und zum anderen von den gemessenen Einleitungswerten ab. Wenn man hier unter den festgesetzten Werten bleibe, könne die Abgabe verringert werden. Die Gemeinde Rosendahl habe bereits einen Antrag auf Erstattung eines Teils der Abwasserabgabe gestellt.

 

Ausschussmitglied Schubert fragt nach, ob man die Verbrauchszahlen der alten und neuen Anlage vergleichen könne.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass das möglich sei, da es für die Kläranlage Osterwick monatliche Stromkostenrechnungen gebe.

 

Hinweis:                      Dem Protokoll liegt als Anlage II eine Aufstellung der Stromkosten der Kläranlage Osterwick für die Jahre 2007 bis 2013 bei. Hier ist deutlich zu sehen, dass der Stromverbrauch teilweise deutlich gesenkt wurde, die Kosten aber dennoch steigen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse entgegnet, dass er in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen habe, dass sich der Ausschuss nicht für eine kostendeckende Gebühr für die Verbraucher einsetze. Die Verwaltung lege Zahlen vor, die von den Ausschussmitgliedern ohne Gegenrede akzeptiert würden.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek entgegnet, dass sich das so anhöre, als ob die Verwaltung absichtlich falsche Zahlen liefere, damit der Ausschuss den Verwaltungsvorschlägen zustimme. Davon dürfe man nicht ausgehen, sondern müsse darauf vertrauen, dass die vorgelegten Zahlen korrekt seien.

 

Ausschussmitglied Rahsing weist auf die Möglichkeit der Akteneinsicht in der Verwaltung hin, wenn man Zahlen überprüfen wolle. Allerdings sollten sich doch alle Ausschussmitglieder darüber im Klaren seien, dass sie mit Anfragen, die eine Überprüfung und Bereitstellung von Zahlenmaterial erforderten, auch Kosten innerhalb der Verwaltung produzieren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass der Ver- und Entsorgungsausschuss die Aufgabe habe, die von der Verwaltung vorgelegten Zahlen zu prüfen.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, ob die in der letzten Sitzung vorgelegte Nachkalkulation hinfällig sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Rückerstattung für die Abwasserabgabe 2012 nachträglich in die Kalkulation aufgenommen worden sei. Ansonsten gebe es keine Änderungen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: