Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Gemeinde Rosendahl wandelt mit Beginn des Schuljahres 2007/2008, vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch das Land NRW, die

1.1  Antonius-Grundschule Darfeld,

1.2  Sebastian-Grundschule Osterwick sowie

1.3  Nikolaus-Grundschule Holtwick

in offene Ganztagsschulen um.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30. April 2006 für die zur Schaffung von geeigneten Räumen an den Grundschulen entstehenden Investitions-, Renovierungs- und Ersteinrichtungskosten entsprechende Anträge auf Förderung aus Bundesmitteln bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Zuschussantrag eine Absichtserklärung beizufügen, dass die Gemeinde Rosendahl bis zum 31.7.2007 an den drei Rosendahler Grundschulen jeweils eine offene Ganztagsschule einrichten wird.

3.    Der Schulträger hat für die Durchführung der geförderten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan entsprechend bereitgestellt.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30. April 2007 die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich zum Schuljahr 2007/2008 einzureichen.

5.    Mit den Kolpingsfamilien als Träger der außerunterrichtlichen Angebote im Primarbereich wird eine Kooperationsvereinbarung vorbereitet und dem Ausschuss vorgelegt.

6.    Die gewährten Landeszuschüsse für die Offene Ganztagsschule werden an die jeweiligen Träger weitergeleitet.

7.    Die Träger erhalten darüber hinaus pro Schuljahr jeweils einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 410,00 € pro teilnehmender Schülerin/ Schüler. Diese Zuschüsse werden gewährt, sofern und solange die Angebote durchgeführt werden.

8.    Im ersten Jahr der Maßnahme wird auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet. Über die ab dem 2. Jahr zu zahlenden Elternbeiträge wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung stellte Dipl.Ing. Bußmann die Grobkonzepte für den Umbau der Sebastian-Grundschule Osterwick sowie den An- und Umbau der Nikolaus-Grundschule Holtwick zu offenen Ganztagsschulen vor. Diese Grobkonzepte habe er gemeinsam mit der Verwaltung, der Schulleitung sowie den Kolpingsfamilien entwickelt.

 

- Sebastian - Grundschule Osterwick -

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld teilte Herr Bußmann mit, dass nach seiner Planung etwa 75 qm des derzeit ungenutzten Bodens nach den Isolierungs- und Dämmmaßnahmen als Toberaum genutzt werden können.

 

Frau Vennemann erläuterte auf entsprechende Frage von Ausschussmitglied Steindorf, dass ein altes Bad aus früheren Zeiten, das hinter dem Lehrerzimmer liege, zu einem Lehrerarbeitsraum umfunktioniert werden solle. Die dahinter liegende Küche werde zum Medienraum umgenutzt.

 

Zu den Kosten teilte Herr Bußmann mit, dass nach Rücksprache mit den benötigten Handwerkern von folgenden Kosten ausgegangen werden könne:

Umbau Erdgeschoss:                      rd. 18.000 €

Umbau Obergeschoss:                    rd. 20.000 €

Ausbau Dachgeschoss:                  ca. 39.700 €

 

Zu den Kosten für den Ausbau des Dachgeschosses wies Herr Bußmann darauf hin, dass er sich vorstellen könne, dass die Kolpingsfamilie hier Eigenleistung erbringe. Die Kosten könnten hierdurch um ca. 10.000,00 € reduziert werden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld teilte Bürgermeister Niehues mit, dass es keine Flächenbegrenzung je Gruppe, sondern eine Zuschussbegrenzung je Gruppe gebe. Der Zuschuss für Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung liege bei 80.000,00 € pro Gruppe zuzüglich der Zuschüsse für Ersteinrichtung in Höhe von 25.000,00 € und für Renovierung oder Gestaltung von Außenspielflächen in Höhe von 10.000,00 €.

 

 

- Nikolaus – Grundschule Holtwick -

 

Herr Bußmann trug vor, dass sich die Kosten für den Um- und Anbau an der Nikolaus – Grundschule Holtwick für die Gesamtmaßnahme auf ca. 173.000 € belaufen werden.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, welche Räume in der Übergangszeit für die Betreuungsangebote “Schule von acht bis eins” und ”13 Plus” genutzt werden.

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Betreuungsangebote vorübergehend in der jetzigen Schulküche einschließlich des Nebenraumes untergebracht werden. Die jetzige Schulküche werde in den Sommerferien ausgeräumt. Es werde ein neuer Bodenbelag aufgebracht. Die in der Nähe liegenden Klassenräume könnten für bestimmte Angebote mitgenutzt werden.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Mensing, wo die Bücherei bleibe, teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Schulbücherei in den Keller links neben dem Heizungskeller und ehemaligem Wasserkeller verlegt werde. Da die Bücherei nur für einige Stunden in der Woche genutzt werde, könne sie durchaus ohne Bedenken in den Keller verlegt werden. Die Verlegung in den Keller habe den Vorteil, dass das Raumangebot für die Schülerbücherei vergrößert werde.

 

Bezüglich der Frage von Ausschussmitglied Mensing, ob die Küche auch für andere Veranstaltungen genutzt werden könne, teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Küche sowohl von der Schule als auch nachmittags genutzt werden könne. Ob die zukünftige Küche noch für sonstige Nutzer ausreiche, müsse abgewartet werden. Ggf. müssten die Nutzer auf die große Schulküche in der Droste-Hülshoff-Schule ausweichen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte weiter an, was mit der jetzigen Schulküche passiere, wenn sie nicht mehr für die Unterbringung der Betreuungsangebote benötigt werde.

Hierauf teilte Bürgermeister Niehues mit, dass dieser Raum ab dem Schuljahr 2007/2008 als zusätzlicher Klassenraum wegen der 3. Eingangsklasse benötigt werde. Was mit dem Raum geschehen solle, wenn der erste dreizügige Jahrgang entlassen werde, müsse später überlegt werden.


Auf Frage von Ausschussmitglied Steindorf wies Bürgermeister Niehues darauf hin, dass nach dem entsprechendem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder die Investitionskostenzuschüsse pro Gruppe gebunden seien an eine Gruppenstärke von mindestens 25 Schülerinnen und Schüler. Von dieser Mindestgruppenstärke dürfe ggf. um 10 % abgewichen werden. Sofern die Mindestgruppenstärke im Schuljahr 2007/2008 nicht erreicht werde, müssten unter Umständen die gewährten Zuschüsse zurückgezahlt werden. Er gehe aber davon aus, dass nach dem den Ausschussmitgliedern vorliegenden Konzept ausreichend Kinder angemeldet werden, insbesondere auch deswegen, weil der offenen Ganztagsschule das Betreuungsangebot “13 Plus” vorgeschaltet werde. Bürgermeister Niehues verwies auf entsprechende Erfahrungen der Ganztagsschule in Schöppingen. Auch hier sei das Angebot zunächst nur zögerlich angenommen worden, erfreue sich aber jetzt wachsender Beliebtheit.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde vorgeschlagen, analog zum Angebot “13 Plus” für alle Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Maßnahme generell auf die Erhebung der Elternbeiträge zu verzichten.

Bürgermeister Niehues schlug vor, über die ab dem 2. Jahr zu zahlenden Elternbeiträge zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.

Die Ausschussmitglieder zeigten sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

 

Auf entsprechende Nachfrage teilte Bürgermeister Niehues mit, dass bei der offenen Ganztagsschule nach dem Erlass pro Schüler vom Schulträger ein fester Betrag von 410,00 € zu zahlen sei, so dass sich eine Übertragung von Mitteln am Jahresende erübrige und diesbezüglich keine Änderung bzw. Ergänzung des Beschlussvorschlages notwendig sei.

 

 

Der Ausschuss fasste abschließend folgenden Beschluss: