Ratsmitglied Reints wies darauf hin, dass es für Erstsemester-Studenten bis zur Bewilligung eines BaföG-Antrages oftmals eine längere Zeit finanziell zu überbrücken gelte. Er fragte, ob es in der Gemeinde Rosendahl Erstsemester-Studenten gebe, die einen Antrag auf lebensstützende Maßnahmen gestellt hätten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass dafür seines Wissens nicht die Gemeinde zuständig sei. Er werde aber eine entsprechende Nachfrage veranlassen.

 

Antwort:           Herr Croner teilte mit, dass Studenten mit einer Berechtigung auf Geldleistungen nach dem BaföG dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten. Es seien ihm keine Fälle bekannt, in denen sich Studenten mit einem solchen Anliegen an die Gemeinde Rosendahl gewendet hätten.