Sitzung: 21.11.2013 Rat
Herr Neumann
kritisierte die Vorgehensweise des CDU-Fraktionsvorsitzenden Steindorf, der
sich in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14. November
2013 zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hatte und sich von Herrn
Schulze Baek in diesem und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten vertreten
ließ. Herr Steindorf sei auch nach dem Wechsel weiter im Sitzungssaal anwesend
geblieben und habe seiner Meinung nach teilweise aktiv in die Diskussion
eingegriffen.
Die Gemeindeordnung
(GO) NRW sehe eine Vertreterregelung bei Befangenheit nur dann vor, wenn die
Mehrheitsverhältnisse einer Fraktion nachhaltig nicht aufrechterhalten werden
könnten. Das sei in dieser Sitzung nicht der Fall gewesen.
Er richtete daher
die Frage an Bürgermeister Niehues, wie dieser diese Vorgehensweise beurteile.
Bürgermeister
Niehues erklärte, dass es richtig sei, dass die GO NRW in zwei Fällen eine
Vertreterregelung vorsehe. Das sei einmal die Vertretung bei tatsächlicher
Abwesenheit und die Vertretung bei Befangenheit eines Ausschussmitgliedes. Da
Herr Steindorf sich für befangen erklärt habe, sei die Vertretung durch Herrn
Schulze Baek bei diesem Tagesordnungspunkt rechtmäßig gewesen. Es sei nicht
korrekt gewesen, dass Herr Steindorf weiter im Sitzungssaal als Zuhörer
anwesend gewesen sei, nachdem Herr Schulze Baek die Vertretung für die
restliche Sitzung übernommen habe.
Herr Neumann
erklärte, dass er mit seinem Hinweis habe verhindern wollen, dass diese
Vorgehensweise Schule mache, denn ansonsten werde möglicherweise in Zukunft
gerade von den kleinen Fraktionen bei jedem kurzen Verlassen der Sitzung
Gebrauch von der Vertreterregelung gemacht. Ihm sei eine Klärung vor Ort
wichtiger, als die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld mit dieser Frage zu
beschäftigen.