Herr Neumann kritisierte die Vorgehensweise des CDU-Fraktionsvorsitzenden Steindorf, der sich in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14. November 2013 zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hatte und sich von Herrn Schulze Baek in diesem und den nachfolgenden Tagesordnungspunkten vertreten ließ. Herr Steindorf sei auch nach dem Wechsel weiter im Sitzungssaal anwesend geblieben und habe seiner Meinung nach teilweise aktiv in die Diskussion eingegriffen.

Die Gemeindeordnung (GO) NRW sehe eine Vertreterregelung bei Befangenheit nur dann vor, wenn die Mehrheitsverhältnisse einer Fraktion nachhaltig nicht aufrechterhalten werden könnten. Das sei in dieser Sitzung nicht der Fall gewesen.

Er richtete daher die Frage an Bürgermeister Niehues, wie dieser diese Vorgehensweise beurteile.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass es richtig sei, dass die GO NRW in zwei Fällen eine Vertreterregelung vorsehe. Das sei einmal die Vertretung bei tatsächlicher Abwesenheit und die Vertretung bei Befangenheit eines Ausschussmitgliedes. Da Herr Steindorf sich für befangen erklärt habe, sei die Vertretung durch Herrn Schulze Baek bei diesem Tagesordnungspunkt rechtmäßig gewesen. Es sei nicht korrekt gewesen, dass Herr Steindorf weiter im Sitzungssaal als Zuhörer anwesend gewesen sei, nachdem Herr Schulze Baek die Vertretung für die restliche Sitzung übernommen habe.

 

Herr Neumann erklärte, dass er mit seinem Hinweis habe verhindern wollen, dass diese Vorgehensweise Schule mache, denn ansonsten werde möglicherweise in Zukunft gerade von den kleinen Fraktionen bei jedem kurzen Verlassen der Sitzung Gebrauch von der Vertreterregelung gemacht. Ihm sei eine Klärung vor Ort wichtiger, als die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld mit dieser Frage zu beschäftigen.