Herr Voort verwies auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, in der Herr Ahn auf Nachfrage erklärt habe, dass für den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz keine Kompensationsflächen angedacht seien. Bürgermeister Niehues habe aber in seinem Antrag angegeben, dass es ein Konzept für umfangreiche Kompensationsmaßnahmen gebe. Dieses Konzept sei jedoch im Auftrag der privaten Planungsgesellschaften erstellt worden und er halte es nicht für richtig, das Konzept in ein offizielles Verfahren des Kreises Coesfeld einzubeziehen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er die Frage nach den Kompensationsmaßnahmen nicht verneint hätte, wenn er danach gefragt worden wäre. Herr Ahn habe die Frage nach diesen Flächen deswegen verneint, weil sie im offiziellen Planverfahren momentan noch nicht berücksichtigt werden könnten. Es handele sich zunächst auch nur um ein Konzept für Kompensationsmaßnahmen. Die Zuweisung entsprechender Flächen für diese Maßnahmen müsse noch erfolgen.

 

Die weiteren speziellen Nachfragen von Herrn Voort beantwortete Bürgermeister Niehues verwies aber letztendlich darauf, dass eine Entscheidung über die Ausnahmen vom Landschaftsschutz und daraus folgende evtl. Bedingungen vom Landschaftsbeirat und den nachgeschalteten Gremien getroffen werde. Herr Voort möge diese Entscheidung bitte abwarten.