Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/624 als Anlage I beigefügte 22. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Söller fragt anschließend, ob die Kalkulationszahlen im Hinblick auf die europaweite Ausschreibung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld über die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Sonderabfällen möglicherweise dem Datenschutz unterlägen. Jeder Unternehmer könne ja so sein Angebot auf diese Zahlen ausrichten.

 

Frau Berger erklärt, dass sie sich erkundigen werde, wie in anderen Kommunen mit den Kalkulationszahlen umgegangen werde. 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/624.

 

Ausschussmitglied Fedder fragt, wie die Differenz der Altpapiermenge zwischen Soll- und Istwert im Jahr 2012 zustande gekommen sei.

 

Frau Berger erklärt, dass im Jahr 2012 die Bruttomenge an Altpapier für die Berechnung zugrunde gelegt worden sei. Für die Jahre 2013 und 2014 werde dagegen die Nettomenge (Bruttomenge abzüglich 17,12 % DSD-Anteil) zugrunde gelegt.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: