Herr Suthoff erklärte, dass er es für widersprüchlich halte, dass die Gemeinde Rosendahl einerseits die Bedenken der Kreisbehörde bezüglich der Landschaftsschutzgebiete abgewiesen habe und andererseits nun auf die Vorschläge der Kreisbehörde verweise.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz sowieso für alle geplanten Windeignungszonen gestellt werden müsse, auch für die Zonen, in denen die Untere Landschaftsbehörde kein Veto eingelegt habe.