Herr Robert stellte fest, dass Bürgermeister Niehues am 6. November 2013 in seinem Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz damit geworben habe, dass im Regionalplan in der Gemeinde Laer nahe an der Grenze zu Rosendahl die Zone „Laer 1“ ausgewiesen sei, so dass auch auf Rosendahler Gebiet die Ausweisung einer Windeignungszone möglich sein müsse. Am 14. November 2013 sei der Entwurf des Regionalplanes geändert worden und die oben genannte Zone aus dem Plan herausgenommen worden.

Er fragte, ob Bürgermeister Niehues es nicht für notwendig halte, eine schriftliche Richtigstellung der veränderten Situation vorzunehmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er das nicht für notwendig halte, da er davon ausgehe, dass diese Information dem Kreis Coesfeld und der Unteren Landschaftsbehörde schon vorliege. In seiner Antragstellung vom 6. November 2013 sei diese Änderung nicht abzusehen gewesen.