Herr Voort kritisierte, dass für den Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz private Gutachten verwendet wurden, die von den Planungsgesellschaften erstellt wurden. Er fragte, ob das rechtlich zulässig sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte nochmals, dass es sich bei den Gutachten mit den vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen um ein erstes Konzept handele. Es sei Aufgabe des Kreises, dieses zu prüfen. Er habe keine Bedenken, dieses Gutachten zu verwenden und habe es deshalb dem Antrag beigefügt. Der Kreis werde es nicht berücksichtigen, wenn es nicht ok sei.